Klassische Vorarlberger Wirtschaft in Wolfurt zu vermieten
Lage:
Wolfurt liegt im westlichsten Bundesland Österreichs, Vorarlberg, im Bezirk Bregenz südöstlich des Bodensees auf 434 Metern Höhe. Die Marktgemeinde ist Teil des Ballungsraums Rheintal und liegt zwischen den Städten Bregenz und Dornbirn.
Wolfurt teilt seine Gemeindegrenze mit sechs anderen Vorarlberger Gemeinden. Fünf dieser sechs liegen ebenso wie die Marktgemeinde im Bezirk Bregenz, eine im Bezirk Dornbirn. Es sind im Uhrzeigersinn (im Norden beginnend) die Gemeinden Kennelbach, Buch, Bildstein und Schwarzach, die Bezirkshauptstadt Dornbirn und die Marktgemeinde Lauterach.
Somit ist eine optimale Anbindung an verschiedenste Gemeinden gegeben.
Ebenfalls punktet das Objekt auch in Wolfurt selbst mit einer sehr gut erreichbaren und frequentierten Lage.
Ausstattung:
Traditionell und voll ausgestattet. Diese liebevolle Vorarlberger Wirtschaft ist auf der Suche nach einem neuen Wirt mit Erfahrung im Gastgewerbe.
Eine erst 5 Jahre junge Küche in Chromstahlausführung ist ebenfalls voll ausgestattet bereits vorhanden und startbereit.
Der Gastrobereich im 1.OG ist für ca. 90 Personen ausgelegt und in verschieden Bereiche abtrennbar.
Im Sommer ist die Fläche um eine große bewirtschaftbare Terrasse erweiterbar. Hier haben nochmals ca. 40 – 50 Gäste Platz.
Nach Einholung einer Genehmigung der BH-Bregenz ist auch die Bewirtschaftung der Kellerbar möglich.
Parkplätze sind rund um das Gebäude vorhanden.
Ein großer Keller dient optimal zu lagerzwecken.
Ebenfalls befinden sich im EG und im OG jeweils genügend große Kühlbereiche.
Sonstiges:
Hier gehts zur 3D-Besichtigung: https://www.immo-agentur.com/3d/LYqH
Achtung: Die Betriebskosten enthalten im wesentlichen Wasser und Kanalgebühren und sind inkl. Ust. angegeben. Die restlichen Betriebskosten werden vom Mieter direkt an die jeweiligen Stellen gezahlt und sind verbrauchsabhängig.
Für Fragen, oder für einen unverbindlichen Besichtigungstermin, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.