Grundstück verkaufen

in Vorarlberg

Grundstück in Vorarlberg zu verkaufen? Das müssen Sie beachten!

Wer über Grund und Boden in Vorarlberg verfügt, muss sich früher oder später die Frage stellen: bebauen oder verkaufen? Wer das Baugrundstück verkaufen möchte, der muss sich auf einen komplexen Vorgang und einen nicht zu unterschätzenden bürokratischen Aufwand einstellen. Denn beim Verkauf eines Grundstücks gibt es jede Menge zu beachten.

Ob in Lustenau, Bregenz, Dornbirn, Lech am Arlberg, Feldkirch oder Bludenz – jede Lage in Vorarlberg ist gefragt. Deshalb ist der Verkauf eines Grundstücks, ob mit oder ohne Altbestand, eine gute Geldquelle. Doch der Grundstückverkauf erfordert Fachwissen, Zeitressourcen und im besten Fall jahrelange Erfahrung auf dem Immobilienmarkt. Es gibt keine Vorschrift, eine:n Makler:in zu engagieren, allerdings macht es im Fall eines Grundstücksverkaufs viel Sinn. Denn dadurch erhalten Sie Unterstützung bei:

  • der Bewertung eines Grundstücks
  • der Ermittlung des Verkaufspreises
  • der Erstellung eines Exposés
  • der Bewerbung des Grundstücks
  • dem Finden von Kaufinteressenten
  • der Durchführung von Besichtigungsterminen
  • den Verkaufsgesprächen
  • der Vertragserstellung und Kaufabwicklung

Diese Unternehmen suchen laufend Grundstücke in Vorarlberg

Der Ablauf eines Grundstücksverkaufs im Überblick


1. Wert des Grundstücks ermitteln

Zuallererst müssen Sie wissen, wieviel Ihr Grundstück überhaupt Wert ist. Denn nur so können Sie einen realistischen Preis festlegen. Dazu empfiehlt es sich, Sachverständige einzuschalten. Als Anhaltspunkt für die Ermittlung eines potenziellen Preises dienen die Quadratmeterpreise bereits verkaufter Liegenschaften. Doch auch andere Faktoren spielen bei der Bewertung eines Grundstücks eine Rolle. Zum Beispiel spielt die Lage eine Rolle, ob es zum Beispiel eine Hanglage mit Aussicht hat oder in der Nähe bzw. mitten in der Stadt ist. Weitere Faktoren sind die Größe der Fläche, die Bebaubarkeit, der Grad der Erschließung und mehr. Diese entscheiden nicht nur über den Preis, sondern oft auch die Anfrage der Interessenten.

2. Unterlagen und Exposé zusammenstellen

Um für Ihr Grundstück den optimalen Preis zu erzielen, sollten Sie alle wichtigen Daten und Dokumente in einem Exposé zusammenstellen. Damit wird es Ihnen leichter fallen, an Käufer:innen heranzutreten, die Interesse an dem Grundstück haben. Denn bei einer Käufer-Anfrage finden die Interessenten alle wichtigen Informationen auf einen Blick, wie zum Beispiel:

  • einen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
  • ein Grundbuchauszug
  • Fotos des Grundstücks
  • ein Baulastenverzeichnis etc.

3. Grundstück zum Verkauf anbieten

Jetzt geht es an die Suche nach passenden Käufer:innen. Während eine kleine Liegenschaft vor allem für Privatpersonen infrage kommt, interessieren sich Bauträger und Investoren für größere. Dabei spielt es oft keine Rolle, ob es mit Altbestand – also einer Immobilie – bebaut ist oder nicht.

Private Käufer:innen finden Sie zum Beispiel über Anzeigen in der Zeitung oder auf Immobilienportalen wie ländleimmo.at. Bauträger können Sie direkt kontaktieren oder Sie nutzen das große Netzwerk ansässiger Makler:innen.

4. Besichtigungstermine durchführen

Wohnen mit Blick auf die Bergkulisse oder ruhig wohnen in einer Gemeinde wie Nenzing, Brand oder Fußach – wo die zukünftige Immobilie gelegen ist, ist für viele entscheidend. Machen Sie deshalb Besichtigungstermine, damit sich Interessierte ein Bild vor Ort über Ihr Baugrundstück machen können. Das vorbereitete Exposé wird Ihnen dabei helfen, einen Großteil der Fragen zu beantworten. Doch beachten Sie, dass in einem Verkaufsgespräch auch Fragen auftreten können, an die Sie selbst nicht gedacht haben.

5. Verkauf des Grundstücks abwickeln

Entscheidet sich jemand für den Erwerb des Grundstücks, fehlen nur noch einige wenige Schritte bis zum erfolgreichen Verkauf. Zunächst wird ein Kaufvertragsentwurf ausgehändigt und gegebenenfalls einige Produkte wie der Kaufpreis usw. nachverhandelt. Bei einer Einigung wird der Vertrag unterschrieben und notariell beglaubigt. Der:die Notar:in veranlasst dann die Eintragung einer Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung im Grundbuch.

Erst nach der Erstattung des Kaufpreises wird der:die neue Eigentümer:in ins Grundbuch eingetragen. Im Falle der Finanzierung durch einen Kredit wird auch die Bank mit ins Grundbuch aufgenommen. Sie haben Ihr Grundstück somit erfolgreich verkauft!



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