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Götzis ,  Hans-Berthold-Straße 31 Top 10

2 Zimmer-Wohnung | Terrasse | Götzis

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2 Zimmer

Grundriss

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53,00 m²

Wohnfläche

€ 1.095

Preise

Gesamtbelastung € 1.095

Objekt Informationen

Wohnfläche 53,00 m²
Zimmer 2
Bautyp Neubau (bis 5 Jahre)
Baujahr 2001
Objektart Wohnung
Objekttyp Terrassenwohnung
Terrasse Vorhanden
Keller 3,09 m²
Heizung
  • Gas
  • Fußbodenheizung
Gesamtanzahl Stellplätze 1
Externe ID Agentur_3625
Parkplatz
  • Freiplatz (1)

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Objekt Beschreibung


2 Zimmer-Wohnung | Terrasse | Götzis

Diese attraktive Wohnung befindet sich in der Hans-Berchtold-Straße im charmanten Götzis. Von hier aus erreichen Sie bequem diverse Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen und vieles mehr. Der Garnmarkt im Herzen von Götzis ist nur wenige Gehminuten entfernt und bietet eine einladende Einkaufsstraße mit einer Vielzahl an Geschäften.

Die großzügige Terrasse lädt zum Verweilen und Entspannen ein – der ideale Ort, um den Abend bei einem Glas Wein ausklingen zu lassen. Eine moderne Einbauküche mit hochwertigen Geräten ist harmonisch im offenen Wohn- und Essbereich integriert. Die Wohnung ist mit edlem Parkettboden ausgestattet, lediglich im Badezimmer finden Sie stilvolle Fliesen.

Dank der durchgängigen Fußbodenheizung und der hochwertigen Holzfenster ist in der gesamten Wohnung für behaglichen Komfort und ausgezeichnete Wärmedämmung gesorgt.

Die Raumaufteilung im Überblick:

Eingangsbereich
Wohn-Ess-Küche mit Zugang zur Terrasse
Schlafzimmer
Abstellraum
Badezimmer/WC
Kellerabteil

Machen Sie sich am besten selbst ein Bild von dieser attraktiven Immobilie und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besichtigungstermin.
 
Einmalkosten:
Kaution: 3 BMM
Vertragserstellungsgebühr: 600,00 inkl. 20% MwSt.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen der Immo Agentur Maier GmbH und dem Vermieter ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.