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3-Zimmer | Dachgeschosswohnung | Terrasse

€ 448.000
€ 448.000

Gesamt

3 Zimmer

Grundriss

79 m2

Wohnfläche

213774

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Kaufpreis€ 448.000
79 m2Wohnfläche
3Zimmer
2012Baujahr
WohnungObjektart
DachgeschosswohnungObjekttyp
1Badezimmer
Vorhanden Balkon
18.00 m2  Terrasse
10.00 m2  Keller
1Gesamtanzahl Stellplätze
Parkplatz
  • (Tief-)Garage
  • Erdwärme
  • Fußbodenheizung
Heizung
Agentur_3130Externe ID

Ausstattung:

  • mit Lift

Die helle 3-Zimmerwohnung befindet sich im Dachgeschoß und verfügt über rund 80 m² Wohnfläche. Das Highlight dieser Wohnung ist die große, überdachte Terrasse. Der Bereich Wohnen/Essen/Kochen ist offen gestaltet und durch die Fensterfront sehr hell. Diese Wohnung überzeugt zudem durch ihre vorteilhafte Raumaufteilung. Der Eingangsbereich bietet genügend Platz für eine schöne Garderobe und hat einen Abstellarum. Das Badezimmer ist mit einer Dusche und einer Badewanne ausgestattet und hell gestaltet. Ein Tiefgaragenplatz kann für € 25.000 dazu erworben werden.

Ruhig, grün und doch zentral: Die optimale Lage bietet alle Möglichkeiten. Rad- und Wanderwege führen gleich am Haus vorbei ins Zentrum oder in die Berge. Schulen, Kindergärten und Geschäfte sind genauso fußläufig erreichbar wie Cafés und Restaurants. Bis zum Bahnhof Hohenems sind es nur wenige Gehminuten.

Aufgeteilt ist die Wohnung wie folgt:

- Flur
- WohnEssbereich
- Abstellraum
- Badezimmer/WC
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Terrasse

Highlights:

*Erdwärmepumpe
*Dachgeschoss
*Terrasse
*Tiefgaragenplatz
*ausreichend Besucherparkplätze
*zentral & ruhig gelegen



Am besten machen Sie sich selber ein Bild dieser tollen Wohnung und melden Sie sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.

Einmalkosten:

Notarkosten: 1,2% inkl. MwSt
Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt
Grundbuchseintragung: 1,1%
Grunderwerbssteuer: 3,5%

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.