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Gemütliche 1-ZImmerwohnung mit Balkon in Feldkirch (vermietet bis 31.08.2024)

€ 132.000
€ 132.000

Gesamt

1 Zimmer

Grundriss

23 m2

Wohnfläche

199031

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Kaufpreis€ 132.000
Betriebskosten (exkl. Mwst) € 120
Monatliche Kosten € 120
23 m2Wohnfläche
1Zimmer
WohnungObjektart
AllgemeinObjekttyp
1Badezimmer
Vorhanden Balkon
  • Öl
  • Zentralheizung
Heizung
27.00 kwh/m²aHeizwärmebedarf
BKlasse Heizwärmebedarf
Gesamtenergieeffizienz-Faktor0.98
Klasse Gesamtenergieeffizienz-FaktorB
Bodenseeimmo_384Externe ID

Ausstattung:

  • Einbauküche
  • Bad mit Badewanne
Gemütliche 1-ZImmerwohnung mit Balkon in Feldkirch (vermietet bis 31.08.2024)

Das Objekt befindet sich in einem gepflegten Mehrparteienhaus in Feldkirch. Alle Einrichtungen des täglichen Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs können in Kürze zu Fuß, mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden. Aufgrund der Grenznähe zur Schweiz eignet sich die Wohnung ideal für Grenzgänger und durch die Nähe zum Landeskrankenhaus Feldkirch eigenet sich die Wohnung auch sehr gut als Studentenwohnung.

Die Wohnung verfügt über einen großzügigen Wohn-/Schlafbereich und ein Badezimmer mit Wanne und WC. Die kleine Einbauküche verfügt über neue Elektrogeräte. Die Fenster sind raumhoch und lassen genügend Licht in die Wohnung und vermitteln so ein angenehmes Raumgefühl.

Energieausweiswerte:
HWB: 27 kWh/m²a (B)
PEB: 165 kWh/m²a (C)
CO2: 37 kg/m²a (C)
fGEE: 0,98 (B)

Die Wohnung ist bis 31.08.2024 vermietet. Die Mieteinnahmen belaufen sich auf EUR 495,00 (inkl. USt) zzgl. Betriebskosten monatlich.

Kaufpreis: EUR 132.000,00

Nebenkosten:

3,5% Grunderwerbssteuer
1,1% Grundbucheintragung
1,2% Anwaltskosten inkl. 20% USt
3,6% Vermittlungshonorar inkl. 20% USt
Bei Fremdfinanzierungen fallen weitere Gebühren

Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und stützen sich auf die vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Informationen. Flächenangaben sind ca-Angaben.

Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.

HINWEIS gem. § 6 Abs 4 MaklerG
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das zwischen dem Vermittler und dem Eigentümer ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.