Schöne 2-Zimmerwohnung mit Balkon in Feldkirch zu vermieten, Top 14
Das Objekt, welches sich beim Platz am See befindet, überzeugt mit einer super Lage und tollen Infrastruktur.
Sie erreichen in wenigen Minuten sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Busverbindungen, Restaurants, das Lebensmittelgeschäft Sutterlütty, die Post uvm.
Das Dorfzentrum ist ebenfalls in wenigen Minuten erreichbar und bietet eine Vielzahl an weiteren Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants.
Weiteres ermöglicht das Verkehrsnetz Grenzgängern die Möglichkeit, ihren Arbeitsplatz schnell und einfach zu erreichen.
Die Liegenschaft ist folgendermaßen aufgeteilt:
- Eingang
- Badezimmer
- Schlafzimmer
- Wohn-/Essbereich mit integrierter Einbauküche
- Balkon
Das Objekt steht ab sofort zur Verfügung und bietet eine Wohnfläche von ca. 50,60 m2 zuzüglich 11 m2 Balkon, welche darauf wartet nach Ihren Wünschen und Vorlieben gestaltet zu werden.
Die Wohnung punktet mit einer idealen Raumaufteilung. Große Fensterfronten im Schlaf- und Wohnzimmer sorgen für ein helles und angenehmes Raumgefühl.
Der geräumige, helle und offene Wohnbereich ist geschickt in Funktionszonen zum Essen, Wohnen und Kochen unterteilt.
Zudem besitzt die Wohnung eine hochwertige und voll ausgestatteten Einbauküche von der Firma Weiler Möbel mit Markengärten der Firma BOSCH.
Das Badezimmer ist mit einer tollen Dusche samt WC und einem modernen Waschbeckenverbau ausgestattet.
Das Schlafzimmer und der Wohn-/Essbereich wurde mit einem schönen Parkett versehen.
Ein Waschmaschinenanschluss finden Sie in der Gardarobe im Einbauschrank vor.
Zudem sorgt der Balkon für mehr Lebensqualität. Hier kann man nach einem anstrengenden Tag bei einem gemütlichen Glas Wein entspannen und den Tag ausklingen lassen.
Die Wohnung besitzt zusätzlich ein Kellerabteil.
Die Miete setzt sich wie folgt zusammen:
Miete Wohnung inkl. Betriebskosten EUR 890,--
Miete Tiefgarage EUR 80,--
Gesamtmiete EUR 970,--
Am besten machen Sie sich selber ein Bild dieser tollen Wohnung und melden Sie sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.