Wunderbare 4 Zimmerwohnung mit großzügiger Terrasse in Dornbirn zu vermieten
Diese schöne 4-Zimmer Neubauwohnung befindet sich in Dornbirn, Rohrbach und überzeugt mit einer familienfreundlicher Lage.
Sowohl die Dornbirner Ach, als auch das Stadtzentrum ist in wenigen Minuten erreichbar und bietet eine Vielzahl von verschiedenen Freizeitaktivitäten. Mit einer exzellenten Infrastruktur und modernem Neubau-Charme bietet diese Erstbezugswohnung ein ideales Zuhause für Familien und Paare.
Die Wohnung verfügt über eine gut aufgeteilte Wohnnutzfläche von ca. 86m² und bietet Ihnen somit viel Platz für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
Genießen Sie die frische Luft und die Naturnähe auf Ihrer ca. 29m² großen, süd-westlich ausgerichteten Terrasse. Hier können Sie entspannte Stunden im Freien verbringen, Blumen anpflanzen oder einfach den Ausblick auf die umliegende Natur genießen.
Zu dieser Wohnung gehört ein praktisches und großzügiges Kellerabteil, in dem Sie Ihre Gebrauchsgegenstände sicher verstauen können.
Weiters steht Ihnen ein fix zugeteilter Tiefgaragenplatz zur Verfügung, welcher für das sichere und trockene Abstellen Ihres Fahrzeugs sorgt.
Aufgeteilt ist die Wohnung wie folgt:
•Gang/Flur ca. 8,79 m²
•Kinderzimmer 1 ca. 10,30m²
•Elternschlafzimmer ca. 13,98m²
•Kinderzimmer 2 ca. 10,05m²
•Badezimmer 8,64 m²
•Wohn- Ess/Kochbereich ca. 34,48 m²
•Terrasse ca. 29,14 m²
•Kellerabteil ca. 7,94m²
Zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen oder eine Besichtigung zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Einmalkosten:
Kaution: 3 BMM
Vertragserstellungsgebühr: € 250,- zzgl. 20 % MwSt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischen der Bösch Bauen und Wohnen GmbH, welche das Gebäude als Bauträger errichtet hat und dem Eigentümer ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht. Der Mieter nimmt dies zur Kenntnis, verzichtet ausdrücklich auf eine Anfechtung und hält die Vermieter- und Vermittlerseite diesbezüglich schad- und klaglos.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.