Mehrfamilienhaus in Dornbirn Sebastianstraße zu vermieten (geeignet als Wohnheim, Mitarbeiterwohnungen, WGs)
Dieses 2008 erbaute Wohnhaus wurde als Studentenheim konzipiert und befindet sich in der Sebastianstraße 15 in Dornbirn. Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, sowie Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind zu Fuß in kurzer Zeit zu erreichen.
Das Objekt eignet sich ideal für Mitarbeiterwohnungen oder als Wohnhaus für Leasingarbeiter.
Das Gebäude besteht aus einem großen Allgemeinaufenthaltsraum im Erdgeschoss und 9 2- 3 Zimmerwohnungen mit Einbauküche und Dusche/WC, verteilt auf insgesamt 4 Geschosse (Grundrisse erhalten Sie auf Anfrage)
Erdgeschoss:
Aufenthaltsraum, 38 m²
Top 1 - 2-Zimmerwohnung, 37,80 m²
1. OG
Top 2 - 3-Zimmerwohnung, 51,70 m²
Top 3 - 2-Zimmerwohnung, 37,80 m²
Top 4 - 3-Zimmerwohnung, 51,70 m²
2. OG
Top 5 - 3-Zimmerwohnung, 51,70 m²
Top 6 - 2-Zimmerwohnung, 37,80 m²
Top 7 - 3-Zimmerwohnung, 51,70 m²
3. OG
Top 8 - 3-Zimmerwohnung, 51,70 m²
Top 9 - 3-Zimmerwohnung, 51,70 m²
Gartenfläche ca. 250 m²
Geheizt wird mit einer Solewärmepumpe.
Betriebskosten - hier weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass diese Kosten, den Strom, Internet, Sicherheitsprüfungen (Brandschutz-/Blitzschutzbeauftragter) Reinigung, Müll etc. beinhalten. Eine genaue Auflistung stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Kosteneinsparung bei manchen Punkten möglich)
Energieausweiswerte:
HWB: 31 kWh/m²a (B)
PEB: 65 kWh/m²a (A+)
CO2: 9 kg/m²a (A+)
fGEE: 0,59 (A+)
Der Mietpreis ist auf Anfrage.
Verschaffen Sie sich selbst ein Bild von diesem Objekt und melden Sie sich bei uns für einen unverbindlichen, kostenlosen Besichtigungstermin.
Einmalkosten:
Maklerhonorar: 2 BMM zuzügl. 20% USt
Kaution: 3 BMM
Vertragserstellungskosten: EUR 300,00 inkl. 20% USt
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und stützen sich auf die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Informationen.
Flächenangaben sind ca.-Angaben.
Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.
HINWEIS gem. § 6 Abs 4 MaklerG
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das zwischen dem Vermittler und dem Eigentümer ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.