In einer der begehrtesten Wohnlagen von Altach erwartet Sie eine lichtdurchflutete Doppelhaushälfte mit angenehmen Wohnambiente und praktischem Grundriss. Die Liegenschaft , mit einer großzügigen Wohnfläche von 150 qm, besticht nicht nur durch ihre Architektur, sondern auch durch eine exklusive Ausstattung und ein durchdachtes Raumkonzept.
Beim Betreten des Hauses empfängt Sie ein großer und offener Wohn- und Essbereich, der dank bodentiefer Fenster von natürlichem Licht durchflutet wird. Das Haus verfügt über insgesamt vier großzügige Schlafzimmer, die Rückzugsorte für die ganze Familie bieten. Die harmonische Gestaltung schaffen eine behagliche Wohnatmosphäre. Jedes Schlafzimmer bietet genügend Platz für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
Die offene Küche des Hauses ist voll ausgestattet, die Arbeitsfläche ist mit einer Steinplatte versehen. Ein Geschirrspüler und ein großer Kühlschrank bieten höchsten Komfort in der täglichen Küchenarbeit. Das Badezimmer verfügt über eine großzügige Dusche, ein WC und Eckbadewanne.
Weitere Highlights:
Fußbodenheizung für angenehme Wärme in allen Räumen
Elektrische Rollläden für bequeme Lichtregulierung im Wohnbereich
Carport
Garten
Pool
Terrasse
Einteilung:
EG:
Diele
WC
Heizraum
Wohnküche/Essbereich
Zimmer
Terrasse
Garten
Pool
OG:
Gang
Schlafzimmer
Schlafzimmer
Elternschlafzimmer
Balkon
Dieses Einfamilienhaus in Altach bietet nicht nur eine erstklassige Wohnqualität, sondern auch die Möglichkeit, das Leben im Freien in vollen Zügen zu genießen. Die durchdachte Architektur, die hochwertige Ausstattung und die begehrte Lage machen diese Doppelhaushälfte zu einer tollen Immobilie, die höchsten Ansprüchen gerecht wird. Erfüllen Sie sich den Traum von einem lichtdurchfluteten Zuhause mit praktischem Grundriss.
Grundrissdaten sowie Energieausweis liegen vor, sind jedoch auf Anfrage.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.
Sollten Sie Interesse an diesem Objekt haben, melden Sie sich und überzeugen Sie sich selbst mittels eines unverbindlichen Besichtigungstermines.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.