Baugenehmigung fürs Tiny House: Das muss man wissen!
Tiny House auf Rädern - wann das Verkehrsrecht entscheidet
Tiny Häuser eignen sich hervorragend als mobiles Eigenheim. Flexibles Wohnen bekommt damit grenzenlose Freiheit. Eine Baugenehmigung ist in einem solchen Fall nicht erforderlich. Allerdings benötigen Besitzer eines mobiles Tiny Houses in Deutschland eine straßenverkehrstechnische Zulassung. Die hierfür erforderliche Abnahme erfolgt beispielsweise durch den TÜV oder die DEKRA. Ohne eine entsprechende Zulassung darf das Tiny House nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Eine Ausnahme gilt hier allerdings für geeignete LKWs die das Haus transportieren. Etwa vom Hersteller zum geplanten Abstellplatz.

Feststehende Tiny Häuser gelten als Gebäude
Etwas anders sieht es aus, wenn das Tiny House auf einem festen Platz stehen soll. In diesem Fall wird es als Gebäude der Gebäudeklasse 1 kategorisiert. Dabei ist unerheblich, ob das Haus auf Rädern oder einer sogenannten Wechselbrücke steht oder ob ein Fundament erreichtet wird. Ob dann tatsächlich eine Baugenehmigung für das Tiny House erforderlich ist, entscheidet final das Landesbaurecht der einzelnen Bundesländer. In jedem Fall ist eine Baugenehmigung erforderlich, sofern das Tiny House als Wohnhaus, Ferienhaus oder Wochenendhaus genutzt werden soll. Das örtliche Bauamt kann die Baugenehmigung für eine dauerhafte oder für eine zeitweise Nutzung ausstellen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Baugenehmigung ist hier allerdings der Lageplan zum Bauantrag. Denn das Aufstellen ist ausschließlich auf genehmigungsfähigen und dafür geplanten Flächen der Gemeinde möglich. Des Weiteren müssen verschiedene baurechtliche Anforderungen erfüllt sein. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit der Strom- und Wasserversorgung, aber auch der Abwasser- und Müllentsorgung.
Tiny House auf dem Campingplatz
Keine Baugenehmigung für das Tiny House ist notwendig, sofern dieses auf einem Campingplatz abgestellt wird, dessen Bebauungsplan ein entsprechendes Wohnnutzungsrecht regelt. In der jeweiligen Campingverordnung des Bundeslandes sind alle notwendigen baurechtlichen Vorschriften aufgeführt. Sollte es keine Campingverordnung geben, werden die Vorschriften durch die Gemeinde festgelegt. Hier sei anzumerken, dass beispielsweise die Größe des Tiny Hauses auf einem Campingplatz entscheidend ist. Wird das Tiny House als Wohnwagen genutzt, ist ebenfalls keine Baugenehmigung erforderlich. In diesem Fall gilt das Haus als Fahrzeug, muss allerdings während des nicht-bewohnten Zeitraums auf einer geeigneten Fläche abgestellt werden.
Der Weg zur Baugenehmigung für ein feststehendes Tiny House
- Im ersten Schritt ist ein passendes Grundstück erforderlich. Im dazugehörigen Flächennutzungsplan ist festgehalten, ob das Grundstück dauerhaft bewohnt werden darf oder beispielsweise nur für die Wochenendnutzung bewohnbar ist. Im Bebauungsplan oder in der Ortsgestaltungssatzung finden sich alle notwendigen Informationen über die örtlichen Vorschriften für einzelne Gebäude.
- Informieren Sie sich im Weiteren über die jeweils geltende Landesbauordnung. Möglicherweise schreibt das geltende Baurecht Mindestmaße für das Tiny House vor. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es die Baugenehmigung für das Tiny House ausschließlich dann gibt, wenn Sie sich an sämtliche Vorschriften halten.
- Wenden Sie sich an die zuständige Baurechtsbehörde und nehmen Sie direkt beim ersten Termin Ihre Baupläne mit. Schon während dieses ersten Gesprächs erhalten Sie mitunter eine erste Information darüber, ob eine Baugenehmigung für Ihr Tiny House erteilt werden kann.
- Im weiteren Verlauf müssen Sie eine sogenannte Bauvoranfrage stellen. Die jeweilige Landesbauordnung informiert über alles Notwendige, was Sie hierfür wissen müssen.
- Um eine Baugenehmigung für das Tiny House einzuholen, benötigen Sie einen Bauvorlageberechtigten. Hierfür eignen sich beispielsweise Bauingenieure oder Architekten.