Der neue Mietvertrag

Ist die Wahl auf ein Mietobjekt gefallen, muss man als Mieter einen Mietvertrag unterzeichnen. In diesem werden alle Rahmenbedingungen und (Verhaltens-) Regeln festgelegt. Den Mietvertag solltest du gut und in Ruhe durchlesen. Oftmals enthalten die Mietverträge Klauseln, die nicht wirksam sind und du nicht akzeptieren musst.

Was muss ein Mietvertrag enthalten?

Der Mietvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Er dient als rechtliche Basis des Mietverhältnisses. Darin wird vereinbart, dass der Mieter gegen Zahlung des Mietzinses und der Betriebskosten das alleinige Nutzungsrecht der Immobilie hat.

Zusätzlich können noch weitere Punkte und Sondervereinbarungen enthalten sein. Sondervereinbarungen sind unter anderem die Übernahme von gewissen Möbeln oder ein Verbot von größeren Haustieren. Aber Achtung: Viele Vermieter setzen Klauseln in den Vertrag, die gar nicht zulässig sind. So gibt es beispielsweise kein allgemeines Haustier-Verbot: Kleine Tiere wie Hamster oder Goldfische können grundsätzlich nicht verboten werden. Ähnlich verhält es sich mit Musikinstrumenten. Jedoch können Vereinbarungen über die Gartenpflege und -gestaltung darin festgehalten werden. Solltest du dir unsicher sein und genaue Auskunft benötigen, steht dir die Vorarlberger Mietervereinigung zur Seite.

 

 

Kaution

Wenn du in eine neue Mietwohnung ziehst, ist es üblich, dass du eine Kaution hinterlegen musst. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit, für den Fall, dass du beispielsweise deine Miete nicht bezahlst oder an dem Mietobjekt größere Schäden entstehen. Üblicherweise müssen zwischen drei und sechs Bruttomonatsmieten (Nettomietzins plus Betriebskosten plus 10 Prozent Umsatzsteuer) bezahlt werden.

Der Geldbetrag wird dem Vermieter entweder direkt oder in Form eines Sparbuches übergeben. Wenn der Betrag in bar übergeben wird, muss der Vermieter das Geld auf einem Sparbuch oder einer gleichartigen Veranlagungsform anlegen. In der Regel bekommst du nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution wieder zurück, insofern du die Wohnung nicht beschädigt oder stark abgenutzt hast. Beschädigungen, die bereits vor deinem Einzug vorhanden waren, solltest du in einem Übergabeprotokoll festhalten. So hast du notfalls einen Beweis.