ländleimmo.at / Mietobjekt / Ideale Lagerhalle - Werkstatt und viele weitere Einsatzmöglichkeiten wird hier zum Mieten angeboten

Ideale Lagerhalle - Werkstatt und viele weitere Einsatzmöglichkeiten wird hier zum Mieten angeboten

images icon

N/A

Grundriss

Preis auf Anfrage

Preise

Preis auf Anfrage
Kaution 3 Brutto Monatsmieten ( Bankgarantie )
Einmalkosten 3 BMM + Mwst
Provision 3 BMM + Mwst

Objekt Informationen

Bautyp Gebraucht
Baujahr 1976
Objektart Gewerblich
Objekttyp Lager / Werkstatt
Terrasse Vorhanden
Verfügbar ab ab sofort
Heizwärmebedarf (HWB) 268,00 kwh/m²a
Klasse Heizwärmebedarf (Klasse HWB) G
Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) 1,96 kwh/m²a
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor (Klasse fGEE) D
Externe ID Szabo_JSi-25-30

Ausstattung:

  • icon Gäste-WC

Empfohlene Services unserer Partner

Objekt Beschreibung

Ab sofort verfügbar: großzügige Mietfläche von etwa 600 m² in Fußach! Diese vielseitige Fläche eignet sich ideal für Lager, Werkstatt oder viele weitere Nutzungsmöglichkeiten.


Objektdetails:


•Mietfläche: etwa 600 m²
•Lagerhöhe: 3,32 m
•Nutzung: Lager, Werkstatt und viele weitere Einsatzmöglichkeiten
•Mietdauer: 5 Jahre (mit Verlängerungsoption)
•Verfügbarkeit: Ab sofort
•Lage: gut erreichbar mit PKW und Lkw
•Widmung BB-II
•Laderampe wäre möglich
•Vertragsersteller Rechtsanwalt MMag.Dr. Hagen Markus

Ausstattung:


•Robuste und gut nutzbare Fläche
•Gasheizung
•Flexibler Grundriss für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten
•Parkplatzmöglichkeiten vor dem Objekt




Ideal für Unternehmen, die eine stabile und langfristige Mietlösung für ihre Lager- oder Werkstattflächen suchen.
Mietpreis: Auf Anfrage.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder eine Besichtigung!


Einmalkosten: Maklerhonorar: 3 BMM zzgl. 20 % Ust. Kaution: 3 BMM Vertragserrichtungsgebühr + Barauslagen Vertragsersteller MMag.Dr. Hagen Markus Szabo - Immobilien Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und stützen sich auf die vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Informationen. Flächenangaben sind cirka-Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Der Makler weist darauf hin, dass er als Doppelmakler tätig ist. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.