Höchst: Grundstück mit enormem Potenzial
Seltene Gelegenheit mit vielseitigen Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten:
Das Grundstück ist im Flächenwidmungsplan als Baufläche Mischgebiet Erwartungsfläche ausgewiesen. Somit entfällt der Bebauungszwang
Das Grundstück überzeugt durch die optimale Grundstücksform sowie die sehr ruhige und familienfreundliche Lage.
Nordseitig grenzt an das Grundstück ein Streifen, der als Freihaltefläche Freifläche gewidmet ist (siehe beiliegender Plan „Freifläche optional“). Dieser Streifen erstreckt sich über ca. 315 m² und kann unter Umständen optional mit erworben werden.
Infrastruktur pur trotz ruhiger Lage:
Details auf Anfrage