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Frisch sanierte 2-Zimmerwohnung in Villa mit Geschichte in Fußach (verfügbar ab Mai 2023)
Frisch sanierte 2-Zimmerwohnung in Villa mit Geschichte in Fußach (verfügbar ab Mai 2023)
2 Zimmer
Grundriss
45,00 m²
Wohnfläche
€ 764
Preise
Gesamtbelastung
Miete + Betriebskosten + Heizkosten + Sonstige Kosten; inkl. MwSt.
€ 764
Betriebskosten (exkl. Mwst)
€ 170
Mehrwertsteuer
Summe der MwSt. aller angegebener Preise
€ 54
Gesamtmiete (inkl. MwSt.)
Gesamtbelastung abzüglich Heizkosten BRUTTO
€ 764
Miete (exkl. MwSt.)
Miete ohne MwSt., Betriebskosten und Heizkosten
€ 540
Einmalkosten
300,00 € Vertragserstellung (inkl. 20% USt.)
z.B. Vertragserrichtungsgebühr
2 BMM zzgl. 20 % USt.300,00 € Vertragserstellung (inkl. 20% USt.)
Provision
2 BMM zzgl. 20 % USt.
300,00 € Vertragserstellung (inkl. 20% USt.)
Objekt Informationen
Wohnfläche
45,00 m²
Zimmer
2
Baujahr
1819
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Allgemein
Badezimmer
1
Balkon
5,60 m²
Heizung
- Gas
- Zentralheizung
Gesamtanzahl Stellplätze
1
Heizwärmebedarf (HWB)
96,00 kwh/m²a
Klasse Heizwärmebedarf (Klasse HWB)
C
Externe ID
Bodenseeimmo_243
Parkplatz
- Freiplatz (1)
Ausstattung:
-
Einbauküche
-
Boden: Parkett
-
Bad mit: Dusche
Empfohlene Services unserer Partner
Objekt Beschreibung
Frisch sanierte 2-Zimmerwohnung in Villa mit Geschichte in Fußach (verfügbar ab Mai 2023)
Diese frisch sanierte 2-Zimmerwohnung in einer Villa mit Geschichte in Fußach besticht durch eine ruhige und doch zentrale Lage. Die 2-Zimmerwohnung im zweiten Stock verfügt über eine Fläche von ca. 45 m².
Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich in der unmittelbaren Umgebung. Das Rheinvorland und der Bodensee befinden sich auch nur wenige Gehminuten entfernt.
Im Zuge der Sanierung wurden die Fenster erneuert und auch der Boden wurde komplett erneuert. Eine neue Einbauküche mit neuen Geräten rundet das Ganze ab. Ein Parkplatz ist der Wohnung zugeordnet. ACHTUNG: DIe Wohnung verfügt über keinen Keller.
Die Wohnungsmiete setzt sich wie folgt zusammen:
EUR 540,00 Nettomiete
EUR 54,00 Umsatzsteuer (10%)
EUR 170,00 Betriebskosten (inkl. Umsatzsteuer)
Gesamtbelastung monatlich: EUR 764,00
Parkplatz: EUR 36,00 (inkl. 20% USt) monatlich
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie doch gerne einen Besichtigungstermin mit uns.
Einmalkosten:
Maklerhonorar: 2 BMM zuzügl. 20% USt
Kaution: 3 BMM
Vertragserstellungskosten: EUR 300,00 inkl. 20% USt
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und stützen sich auf die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Informationen.
Flächenangaben sind ca.-Angaben.
Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.
HINWEIS gem. § 6 Abs 4 MaklerG
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das zwischen dem Vermittler und dem Eigentümer ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Diese frisch sanierte 2-Zimmerwohnung in einer Villa mit Geschichte in Fußach besticht durch eine ruhige und doch zentrale Lage. Die 2-Zimmerwohnung im zweiten Stock verfügt über eine Fläche von ca. 45 m².
Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich in der unmittelbaren Umgebung. Das Rheinvorland und der Bodensee befinden sich auch nur wenige Gehminuten entfernt.
Im Zuge der Sanierung wurden die Fenster erneuert und auch der Boden wurde komplett erneuert. Eine neue Einbauküche mit neuen Geräten rundet das Ganze ab. Ein Parkplatz ist der Wohnung zugeordnet. ACHTUNG: DIe Wohnung verfügt über keinen Keller.
Die Wohnungsmiete setzt sich wie folgt zusammen:
EUR 540,00 Nettomiete
EUR 54,00 Umsatzsteuer (10%)
EUR 170,00 Betriebskosten (inkl. Umsatzsteuer)
Gesamtbelastung monatlich: EUR 764,00
Parkplatz: EUR 36,00 (inkl. 20% USt) monatlich
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Einmalkosten:
Maklerhonorar: 2 BMM zuzügl. 20% USt
Kaution: 3 BMM
Vertragserstellungskosten: EUR 300,00 inkl. 20% USt
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und stützen sich auf die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Informationen.
Flächenangaben sind ca.-Angaben.
Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.
HINWEIS gem. § 6 Abs 4 MaklerG
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das zwischen dem Vermittler und dem Eigentümer ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.