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Vorarlberg, Feldkirch, Altach , Wiesstraße

Neuwertige 2-Zimmer Gartenwohnung in Altach zu vermieten

€ 960
€ 960
Gesamt
N/A

Grundriss

54,37 m2

Wohnfläche

195171

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Gesamtbelastung € 960
Betriebskosten (exkl. Mwst) € 138
54,37 m2Wohnfläche
Neubau (bis 5 Jahre)Bautyp
2019Baujahr
WohnungObjektart
GartenwohnungObjekttyp
43,94 m2  Terrasse
43,94 m2  Garten
7,43 m2  Keller
2,00 m2  Abstellraum
sofortVerfügbar ab
jaBefristung
28 kwh/m²aHeizwärmebedarf
BKlasse Heizwärmebedarf

Traumhaft gelegene neuwertige 2-Zimmer Gartenwohnung in Altach zur Miete

Die Neubauwohnung, befindet sich im Erdgeschoss einer Kleinwohnanalge in der Wiesstraße in Altach.
Das Objekt ist eine absolute Top Adresse für Ihr neues Zuhause - mitten in einem ruhiggelegenen
Wohngebiet. Punkte die überzeugen: Gute Verkehrsanbindungen, familienfreundliche Infrastruktur und
zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten sowie Ämter, Restaurants, Ärzte in unmittelbarer Nähe. Hier können
wir von Lebensqualität auf allen Ebenen sprechen.

Die Liegenschaft ist folgendermaßen aufgeteilt:

Eingangsbereich
Schlafzimmer
Bad/Dusche mit WC
Wohnen/Essen/Kochen – moderne Einbauküche vorhanden
Abstellraum
Terrasse mit separater Abstellbox und mit Blick ins Grüne
Garten
Kellerabteil

Die lichtdurchfluteten Räume schaffen ein angenehmes Raumgefühl. Im Badezimmer befindet sich eine
Dusche ein Waschbecken sowie WC. Aufgrund des neuwertigen Zustandes sind alle Installationen
in einem absolut einwandfreien Zustand. 
Zusätzlich gehören zu dieser Wohnung noch ein Kellerabteil und ein großzügiger Tiefgaragenabstellplatz.
Der Tiefgaragenplatz ist im Mietpreis enthalten.


Bilder sagen mehr als nur Worte – überzeugen Sie sich selbst.

Haben Sie dazu noch Fragen? Dann freuen wir uns von Ihnen zu hören.

Einmalkosten:
Maklerhonorar: 2 Bruttomonatsmieten zzgl. 20 % MwSt.
Kaution: 3 Bruttomonatsmieten
Kosten für die Mietvertragserstellung

Alle Angaben sind nach bestem Wissen. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.