Diese Anzeige ist leider nicht mehr aktiv.

Vorarlberg, Feldkirch, Feldkirch , Hämmerlestraße 49, Top 7

Möblierte & helle 2-Zimmer Dachgeschosswohnung mit Balkon

€ 690
€ 690
Gesamt
2 Zimmer

Grundriss

40 m2

Wohnfläche

179075

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Gesamtbelastung € 690
Kaution € 2.070
40 m2Wohnfläche
2Zimmer
1963Baujahr
WohnungObjektart
DachgeschosswohnungObjekttyp
1Badezimmer
4.55  m2  Terrasse
  • Elektro
Heizung
ab sofortVerfügbar ab
Agentur_2785Externe ID
Möblierte & helle 2-Zimmer Dachgeschosswohnung mit Balkon in Feldkirch

Das Objekt welches sich in der Hämmerlestraße befindet, überzeugt mit einer super Lage und tollen Infrastruktur.
Sie erreichen in wenigen Minuten sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, das Lebensmittelgeschäft EUROSPAR, eine Busverbindung, Schulen, diverse Freizeitmöglichkeiten sowie eine Tankstelle.
Die Feldkircher Innenstadt ist ebenfalls in wenigen Minuten erreichbar und bietet eine Vielzahl an Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants.

Die Wohnung befindet sich im 2.Obergeschoss/Dachgeschoss und verfügt über eine Wohnnutzfläche ca. 40 m² zuzüglich einem ca. 4,55 m² großen Balkon.

Raumaufteilung:
- Diele
- Wohn-/Schlafzimmer
- Badezimmer
- Esszimmer mit einer Einbauküche
- Balkon

Hier gehts zur 3D-Tour: https://www.immo-agentur.com/3d/RM8r

Als Zubehör steht ein Kellerabteil zur Verfügung.
Zahlreiche Autoabstellparkplätze befindet sich rundum der Wohnanlage.
Die Wohnung ist ab sofort verfügbar.

Am besten machen Sie sich selbst ein Bild dieser tollen Wohnung und melden Sie sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.

Einmalkosten:
Maklerhonorar: 2 BMM zzgl. 20 % MwSt.
Kaution: 3 BMM
Vertragserstellungsgebühr: € 250,00 zzgl. 20% MwSt.

Wir weisen darauf hin, das zwischen der Immo-Agentur Maier GmbH und dem Vermieter ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.

Ausstattung: