Erstbezug: Charmante 2 Zimmer Dachgeschosswohnung in Dornbirn zu vermieten!
In einer Kleinwohnanlage mit insgesamt 12 Wohneinheiten haben Sie die Möglichkeit eine 2 Zimmer Neubauwohnung, welche sich in Dornbirn - Rohrbach befindet zu mieten.
Die ruhige Lage und die super Infrastruktur sorgen für eine tolle Wohnqualität.
Sowohl die Dornbirner Ach, als auch das Stadtzentrum sind in wenigen Minuten erreichbar und bietet eine Vielzahl von verschiedenen Freizeitaktivitäten. Alle wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs, wie Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und öffentliche Verkehrsanbindungen, sind in unmittelbarer Nähe.
Mit einer exzellenten Infrastruktur und modernem Neubau-Charme bietet diese Erstbezugswohnung ein ideales Zuhause Paare und Singles.
Die Wohnung besticht nicht nur durch ihre praktische Aufteilung auf ca. 48 m², sondern auch durch den durchgehend pflegeleichten gefliesten Boden in Kombination mit der Fußbodenheizung, welcher für angenehme Temperaturen zu jeder Jahreszeit sorgt.
Die barrierefreie Hebe-Schiebe Tür ermöglicht einen nahtlosen Übergang zwischen Innen- und Außenbereich, auf dem Sie die warmen Sommerabende entspannt ausklingen lassen können.
Zu dieser Wohnung gehört ein praktisches und großzügiges Kellerabteil, in dem Sie Ihre Gebrauchsgegenstände sicher verstauen können.
Weiters steht Ihnen ein Tiefgaragenplatz zur Verfügung, welcher im Mietpreis bereits mit inkludiert ist.
Highlights:
•Moderne, offene Küche
•Balkon, zugänglich über eine barrierefreie Hebe-Schiebe Tür
•Pflegeleichter durchgehend gefliester Boden
•Kellerabteil für weitere Lagermöglichkeiten
•Tiefgaragenplatz für das sichere Abstellen Ihres Autos
Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin und überzeugen Sie sich selbst, wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Einmalkosten:
Kaution: 3 BMM
Vertragserstellungsgebühr: € 250,- zzgl. 20 % MwSt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischen der Bösch Bauen und Wohnen GmbH, welche das Gebäude als Bauträger errichtet hat und dem Eigentümer ein wirtschaftliches und familiäres Naheverhältnis besteht. Der Mieter nimmt dies zur Kenntnis, verzichtet ausdrücklich auf eine Anfechtung und hält die Vermieter- und Vermittlerseite diesbezüglich schad- und klaglos.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.