Diese Anzeige ist leider nicht mehr aktiv.

Vorarlberg, Feldkirch, Feldkirch , Bahnhofstraße 29, Top 60

Handwerker aufgepasst: entkernte Wohn-/Büromöglichkeit in Feldkirch - Top 60

€ 275.000
€ 275.000

Gesamt

N/A

Grundriss

101,53 m2

Wohnfläche

191631

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Kaufpreis€ 275.000
101,53 m2Wohnfläche
1975Baujahr
WohnungObjektart
AllgemeinObjekttyp
1.94  m2  Terrasse
1Gesamtanzahl Stellplätze
  • Gas
Heizung
ab sofortVerfügbar ab
Agentur_2969Externe ID

Ausstattung:

  • mit Lift
Handwerker aufgepasst: entkernte Wohn-/Büromöglichkeit in Feldkirch - Top 60

Das Objekt welches sich in der Bahnhofstraße in Feldkirch befindet, überzeugt mit einer super Lage und tollen Infrastruktur.
Von hier aus erreichen Sie problemlos sämtliche Einkaufsmöglichkeiten, den Bahnhof Feldkirch, Restaurants, Lebensmittelgeschäfte, Ärzte, Banken uvm.
Außerdem erreichen Sie in wenigen Gehminuten die Feldkircher Innenstadt. Hier finden Sie eine Vielzahl an weiteren Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants vor.
Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr ist durch den unmittelbar in der Nähe befindlichen Bahnhof ausgezeichnet.

Das Objekt befindet sich im 3. Obergeschoss (mit Lift) und verfügt über ca. 102 m2 Nutzfläche zzgl. einem ca. 2 m2 großen Balkon & wurde komplett entkernt.
Hier könnte Ihre neue 4-Zimmerwohnung oder Loftwohnung sowie Bürofläche oder Arztpraxis entstehen.

Unter folgendem Link gehts zur 3D-Besichtigung: https://www.immo-agentur.com/3d/1VHX

Ein Tiefgaragenparkplatz kann für einen Aufpreis von € 20.000,-- dazu erworben werden.
Als Zubehör steht ein Kellerabteil zur Verfügung.

Am besten machen Sie sich selber ein Bild dieses Objektes und melden Sie sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.

Einmalkosten:
Grundbuchseintragung: 1,1%
Grunderwerbssteuer: 3,5%
Notarkosten: 1,2% inkl. MwSt.
Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt.

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.