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Vorarlberg, Feldkirch, Koblach , Dürne 73a

Schöne 3-Zimmerwohnung mit Balkon in Koblach

€ 990
€ 990
Gesamt
3 Zimmer

Grundriss

68 m2

Wohnfläche

186701

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Gesamtbelastung € 990
68 m2Wohnfläche
3Zimmer
2004Baujahr
WohnungObjektart
AllgemeinObjekttyp
1Badezimmer
  • Gas
Heizung
Agentur_2917Externe ID
Schöne 3-Zimmerwohnung mit Balkon in Koblach

Das Objekt, welches sich in der Dürne befindet, überzeugt mit einer super Lage und tollen Infrastruktur.
Sie erreichen in wenigen Minuten sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Lebensmittelgeschäfte, eine Bushaltestelle, die Autobahn- Auf und Abfahrt, den Banhof Klaus uvm.
Weiteres ermöglicht das Verkehrsnetz Grenzgängern die Möglichkeit, ihren Arbeitsplatz schnell und einfach zu erreichen.

Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines Zweifamilienhauses und verfügt über ca. 68 m2 Wohnnutzfläche zuzüglich einem Balkon.

Die Wohnung ist folgendermaßen aufgeteilt:
- Diele
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- WC
- Badezimmer
- Wohn-/Essbereich mit integrierter Einbauküche
- Balkon

Die Wohnung punktet mit einer idealen Raumaufteilung. Große Fensterfronten im Wohn-/Essbereich sorgen für ein helles und angenehmes Raumgefühl.
Zudem besitzt die Wohnung eine voll ausgestattete Einbauküche.

Das Badezimmer ist mit einer Dusche, einer Wanne & einem Waschbeckenverbau ausgestattet.
Zudem finden Sie jeweils Fließen vor. Diese sehen nicht nur super aus, sondern bieten auch eine einfache Reinigung.
Die Schlafzimmer und der Wohn-/Essbereich wurde mit einem schönem Laminat versehen.

Die Wohnung besitzt zusätzlich ein Carportabstellparkplatz, ein Außenabstellparkplatz & ein Kellerabteil.

Am besten machen Sie sich selber ein Bild dieser schönen Wohnung und melden Sie sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.

Einmalkosten:
Maklerhonorar: 2 BMM zzgl. 20 % MwSt.
Kaution: 3 BMM
Vertragserstellungsgebühr: 300,00€ inkl. 20% MwSt.

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.

Ausstattung: