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Neu Sanierte 1-Zimmerwohnung in Götzis zur Miete Top 41

€ 620
€ 620
Gesamt
N/A

Grundriss

31 m2

Wohnfläche

158132

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Gesamtbelastung € 620
31 m2Wohnfläche
GebrauchtBautyp
1974Baujahr
WohnungObjektart
AllgemeinObjekttyp
  • Gas
Heizung
1.9.2021Verfügbar ab
Agentur_2513Externe ID

Ausstattung:

  • mit Lift
Neu Sanierte 1-Zimmerwohnung in Götzis zur Miete



Diese Wohnung befindet sich im Kalkofenweg im schönen Götzis. Von hier aus erreichen Sie problemlos diverse Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen und vieles mehr. Außerdem erreichen Sie in wenigen Gehminuten den Garnmarkt im Herzen von Götzis. Hier finden Sie eine wunderbare Einkaufsstrasse mit vielen verschiedenen Geschäften vor.

Wenn Sie die Wohnung betreten werden Sie sehen wie schön hell die Wohnung ist. Durch eine neue Einbauküche bietet es genug Arbeitsfläche zum arbeiten. Ausserdem verfügt es über einen Waschmaschinen Anschluss.

Die Balkonflächen laden zum entspannen ein. Hier können sie eine tolle Aussicht auf die Berge oder über Götzis genießen. Eine Einbauküche ist bereits vorhanden.


Sanierung der Wohnanlage:

Die Wohnanlage wurde umfangreich saniert.

Folgende Maßnahmen wurden getätigt:

Balkone saniert (neue Abdichtungen inkl. neuem Balkonbelag)

Außenfassade komplett modernisiert, siehe Visualisierungen

Neue Brandschutztür für jede Wohnung

Dach teilweise saniert

Neuer Lift

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Am besten machen Sie sich selbst ein Bild dieser tollen Wohnung und melden sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin bei uns.

Einmalkosten:
Maklerhonorar: 2 BMM zzgl. 20 % MwSt.
Kaution: 3 BMM
Vertragserstellungsgebühr: € 300,-- inkl. 20% MwSt.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen der Immo-Agentur Maier GmbH und dem Vermieter ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.

Ausstattung: