Familienfreundliche 3 1/2-Zimmer Gartenwohnung in bester Feldkircher Lage
Das Objekt welches sich in der Mutterstraße befindet, überzeugt mit einer super Lage und tollen Infrastruktur. Die Wohnung liegt in einer wunderschönen Wohnanlage die ruhig und doch sehr zentral liegt.
Sie erreichen in wenigen Minuten sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Busverbindungen, den Bahnhof, Schulen uvm.
Weiteres ermöglicht das Verkehrsnetz Grenzgängern ihren Arbeitsplatz schnell und einfach zu erreichen.
Die Wohnung punktet mit einer durchdachten Raumaufteilung. Große Fensterfronten im Wohnbereich sorgen für ein helles und angenehmes Raumgefühl.
Der Wohnbereich verfügt über eine hochwertige Küche, welche mit wunderbaren Miele Geräten ausgestattet ist. Weiters bietet Sie eine großflächige Arbeitsplatte. Hier können Sie Ihren Kochkünsten freien Lauf lassen.
Das Badezimmer wurde mit schönen und pflegeleichten Fliesen versehen und weist eine moderne begehbare Dusche, sowie einen hochwertigen Waschtisch auf. Weiters verfügt es über eine Badewanne. Ein Waschmaschinenanschluss und ein WC runden die Ausstattung im Badezimmer ab.
Durch den geräumigen Eingangsbereich, gelangen Sie in das Kinderzimmer, in das Büro, sowie in das Elternschlafzimmer und in den Wohn- und Essbereich. In diesen Räumen wurde ein hochwertiger Parkettboden verlegt.
Vom Wohnbereich aus erreichen Sie die ca. 13m² große und gedeckte Terrasse samt großzügigem Garten mit ca. 194m², welcher genügend Platz bietet und für mehr Lebensqualität garantiert.
Hier gehts zur 3D-Besichtigung: https://www.immo-agentur.com/3d/luzo
Ein Tiefgaragenabstellplatz kann für EUR 18.000,- dazuerworben werden. Als Parkmöglichkeit für Gäste bieten sich weitere Allgemein Besucherparkplätze an.
Grundrissdaten liegen vor, sind jedoch auf Anfrage.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.
Am besten machen Sie sich selbst ein Bild von dieser tollen Wohnung und melden sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.