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Gemütliche 2,5-Zimmerwohnung mit Balkon in Dornbirn, Fischbachgasse zu vermieten (verfügbar 11/22)

€ 887
€ 887
Gesamt
2,5 Zimmer

Grundriss

56,39 m2

Wohnfläche

192874

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Gesamtbelastung € 887
Betriebskosten (exkl. Mwst) € 150
Mehrwertsteuer € 67
Gesamtmiete (inkl. MwSt.) € 887
Miete (exkl. MwSt.) € 670
56,39 m2Wohnfläche
2,5Zimmer
1973Baujahr
WohnungObjektart
AllgemeinObjekttyp
  • Gas
Heizung
01.11.2022Verfügbar ab
Bodenseeimmo_359Externe ID

Ausstattung:

  • Einbauküche
  • Bad mit Badewanne
  • Boden: Parkett
  • Ausrichtung Balkon: Südwesten
  • mit Lift
Gemütliche 2,5-Zimmerwohnung mit Balkon in Dornbirn, Fischbachgasse zu vermieten (verfügbar 11/22)

Diese gemütliche 2,5-Zimmerwohnung befindet sich im zweiten Stock eines 1973 in ener Sackgasse erbauten Mehrfamilienhauses. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind in kürzester Zeit zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto zu erreichen.

Die Wohnung ist bequem mit dem Lift erreichbar. Der Gartenbereich ist eine Allgemeinfläche.

Die Wohnung ist aufgeteilt in:
Vorraum
Schlafzimmer
Wohnzimmer mit Balkon
Küche
Badezimmer mit Wanne und WC

Weiters sind der Wohnung noch ein Kellerabteil und ein Parkplatz im Freien zugeordnet.



Die Mietdauer beträgt 40 Monate. Der Mietpreis setzt sich wie folgt zusammen:

EUR 670,00 Nettomiete Wohnung
EUR 67,00 Umsatzsteuer (10%)
EUR 150,00 Betriebskosten (inkl. Umsatzsteuer)
Gesamtbelastung monatlich: EUR 887,00
Parkplatz EUR 30,00 (inkl. 20 % Ust)

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Besichtigungstermin mit uns, um sich vor Ort ein Bild zu machen.

Einmalkosten:
Maklerhonorar: 2 BMM zuzügl. 20% USt
Kaution: 3 BMM
Vertragserstellungskosten: EUR 300,00 inkl. 20% USt

Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und stützen sich auf die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Informationen.

Flächenangaben sind ca.-Angaben.

Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.

HINWEIS gem. § 6 Abs 4 MaklerG
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das zwischen dem Vermittler und dem Eigentümer ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.