Diese Anzeige ist leider nicht mehr aktiv.

Schöne 2-Zimmerwohnung in Lustenau zu vermieten (nach Vereinbarung)

€ 866
€ 866
Gesamt
N/A

Grundriss

42 m2

Wohnfläche

173627

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Gesamtbelastung € 866
Betriebskosten (exkl. Mwst) € 140
Mehrwertsteuer € 66
Gesamtmiete (inkl. MwSt.) € 866
Miete (exkl. MwSt.) € 660
42 m2Wohnfläche
WohnungObjektart
AllgemeinObjekttyp
1Badezimmer
Vorhanden Balkon
  • Gas
  • Zentralheizung
Heizung
Nach VereinbarungVerfügbar ab
76.00 kwh/m²aHeizwärmebedarf
CKlasse Heizwärmebedarf
Gesamtenergieeffizienz-Faktor1.35
Bodenseeimmo_295Externe ID

Ausstattung:

  • Einbauküche
  • Bad mit Badewanne
  • Boden: Parkett
Schöne 2-Zimmerwohnung in Lustenau zu vermieten (nach Vereinbarung)

Diese gemütliche im Jahr 2019 frisch sanierte 2-Zimmerwohnung befindet sich in einer kleinen Wohnanlage, die ruhig und doch zentral liegt.

In wenigen Minuten sind alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie Haltestellen des öffentlichen Verkehrs zu erreichen.

Die Wohnung eignet sich durch ihre Grenznähe ideal für Grenzgänger in die Schweiz und Liechtenstein.

Die Wohnung ist aufgeteilt in:
- Vorraum
- Wohnbereich mit Einbauküche
- Schlafzimmer
- Badezimmer mit Wanne und WC
- Balkon

Energieausweiswerte:
HWB: 76 kWh/m²a (C)
PEB: 255 kWh/m²a (D)
CO2: 60 kg/m²a (D)
fGEE: 1,35 (C)

Die Wohnungsmiete setzt sich wie folgt zusammen:

EUR 660,00 Nettomiete
EUR 66,00 Umsatzsteuer (10%)
EUR 140,00 Betriebskosten (inkl. Umsatzsteuer)
Gesamtbelastung monatlich: EUR 866,00

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Besichtigungstermin mit uns, um sich vor Ort ein Bild zu machen.

Kaution: EUR 2.500,00
Vertragserstellungskosten: EUR 300,00 inkl. 20% USt

Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und stützen sich auf die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Informationen.

Flächenangaben sind ca.-Angaben.

Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.

HINWEIS gem. § 6 Abs 4 MaklerG
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das zwischen dem Vermittler und dem Eigentümer ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.