ZENTRAL WOHNEN: 2 Zimmerwohnung in Dornbirn zu verkaufen, Anleger oder Selbstbezug möglich: 2 Zimmerwohnung in Dornbirn zu verkaufen, Anleger oder Selbstbezug möglich
Lage:
Dornbirn liegt auf 437 Metern Höhe im Rheintal am Fuße des Bregenzerwaldgebirges und damit am westlichen Rande der Ostalpen. Der mit Abstand wichtigste Fluss ist die Dornbirner Ach, die das Ortsgebiet in zwei Hälften teilt und damit auch die Grenze einiger Stadtbezirke bildet.
Verkehrstechnisch gesehen bildet Dornbirn den Knoten- und Mittelpunkt des Rheintales und daher die wichtigste Verbindung für den Landbus von Norden (Bregenz) nach Süden (Feldkirch und Bludenz). Aber auch die Busverbindungen in den Bregenzerwald (Osten) finden in Dornbirn ihren Knotenpunkt. Innerhalb der Stadt gibt es ein gut ausgebautes und funktionierendes Stadtbusnetz.
Die Rheintal/Walgau Autobahn A 14 führt westlich des Stadtgebiets vorbei und schließt Dornbirn mit den beiden Anschlussstellen Dornbirn-Nord und Dornbirn-Süd an das Straßennetz der Autobahn an. Mit dem Achraintunnel an der Gemeindegrenze Dornbirns mit Schwarzach besteht eine direktere Verbindung von der Autobahnabfahrt Dornbirn-Nord in den Bregenzerwald.
Genauer befindet sich die Wohnung in der Bahnhofstraße 15b.
Näheres können Sie gerne aus unserem Lageprofil entnehmen.
Ausstattung:
Diese 2 Zimmerwohnung punktet nicht nur mit ihrer Aufteilung, sondern auch mit ihrer zentralen Lage und einem Balkon.
Hier können vor allem im Sommer entspannte Stunden genossen werden.
Hier gehts zur 3D-Besichtigung:
https://www.immo-agentur.com/3d/VscY
Sonstiges:
Grundrissdaten liegen vor, sind jedoch auf Anfrage.
Ein Tiefgaragenplatz kann für einen Aufpreis von € 19.000,-- dazu gekauft werden.
Ein Kellerabteil ist der Wohnung zugeteilt.
Die Wohnung befindet sich aktuell in einem renovierungsbedürftigen Zustand.
Für Fragen, oder für einen unverbindlichen Besichtigungstermin, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.