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Vorarlberg, Bregenz, Hard , Hofsteigstraße 8

HARD - Ruhige 4,5-Zimmer-Wohnung in Zentrumslage zu vermieten!

€ 1.150
€ 1.150
Gesamt
N/A

Grundriss

87 m2

Wohnfläche

178218

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Gesamtbelastung € 1.150
Betriebskosten (exkl. Mwst) € 150
Gesamtmiete (inkl. MwSt.) € 940
Miete (Auto-)Stellplatz € 60
Kaution € 3.450

Erklärung Kosten
Vermittlungsprovision inkl. Vertragserrichtungskoten
87 m2Wohnfläche
GebrauchtBautyp
1992Baujahr
WohnungObjektart
AllgemeinObjekttyp
15,50 m2  Loggia
6,80 m2  Terrasse
Vorhanden Keller
4,30 m2  Abstellraum
Parkplatz
  • Carport (1)
  • Gas
Heizung
Jänner 2022Verfügbar ab
56 kwh/m²aHeizwärmebedarf
CKlasse Heizwärmebedarf

HARD - Schöne 4,5-Zimmer-Wohnung in Zentrumslage von Hard zu vermieten!

Zur Vermietung gelangt diese helle, großzügige 4,5-Zimmer-Wohnung im Obergeschoss mit einer Größe von ca. 87,00 m². zzgl. Loggia 1 mit ca. 7,80 m² welche als zusätzlicher Wohnraum genutzt werden kann, Loggia 2 mit 7,70 m² sowie Terrasse mit ca. 6,80 m².

Die gemütliche Wohnung besticht durch Ihre lichtdurchfluteten Räume und Ihre zentrale aber doch ruhige Lage. 

Zur Wohnung gehört ein zugewiesener Carportplatz sowie ein Kellerabteil.

Durch die zentrale Lage sind alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel, Ärzte, Banken und Gastronomie in unmittelbarer Nähe und in wenigen Minuten bequem zu Fuß erreichbar.

Haustiere sind leider nicht gestattet.

Grundrissdaten sind auf Anfrage erhältlich.

Miete Wohnung inkl. Carport: € 1.000--
Betriebskosten: € 150,--
GESAMT: 1.150,-- p.M.

Kaution: € 3.450,-- mittels Bankgarantie oder Sparbuch

Einmalkosten:

Vermittlungsprovision inkl. Vertragserrichtungskosten € 2.300,00 zzgl. 20 % MwSt.

Eine Besichtigung lohnt sich! Gerne beraten wir sie vor Ort!

Nachbauer Immobilien 

Alle Angaben bezeihen sich auf die Auskünfte des Eigentümers. Angebot freibleibend und vorbehaltlich Irrtum und Zwischenverkauf. Der Makler weist darauf hin, dass er als Doppelmakler tätig ist. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.