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Schöne 2,5-Zimmerwohnung mit Balkon im Bregenzer Weidach (verfügbar ab 01.06.2022)

€ 845
€ 845
Gesamt
N/A

Grundriss

52 m2

Wohnfläche

146156

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Gesamtbelastung € 845
Betriebskosten (exkl. Mwst) € 123
Mehrwertsteuer € 65,64
Gesamtmiete (inkl. MwSt.) € 845
Miete (exkl. MwSt.) € 656,36
Provision 2 BMM zzgl. 20 % USt. 300,00 € Vertragserstellung (inkl. 20% USt.)
52 m2Wohnfläche
1960Baujahr
WohnungObjektart
AllgemeinObjekttyp
  • Elektro
Heizung
Juni 2022Verfügbar ab
Bodenseeimmo_181Externe ID
Schöne 2,5-Zimmerwohnung mit Balkon im Bregenzer Weidach (verfügbar ab 01.06.2022)

Diese schöne 2,5-Zimerwohnung mit einer Gesamtfläche von ca. 52 m² liegt im schönen Ortsteil Weidach in Bregenz. Alle Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs sind in wenigen Minuten zu Fuß, mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

Gleich in der Nähe befindet sich die Stadtbushaltestelle der Linie 4.
Die Nähe zum Autobahnanschluss Weidach ist auch hervorzuheben.

Die Wohnung besteht aus einem Essbereich mit Einbauküche, einem großzügigen Schlafzimmer sowie einem großen Wohnzimmer mit Balkon und einem Badezimmer mit WC und Eckbadewanne.

Geheizt wird mittels Infrarotheizung und Pelletsofen (Heizkosten nicht in den Betriebskosten inkludiert)

Die Wohnungsmiete setzt sich wie folgt zusammen:

EUR 656,36 Nettomiete
EUR 65,64 Umsatzsteuer (10%)
EUR 123,00 Betriebskosten (inkl. Umsatzsteuer) (OHNE HEIZKOSTEN!!!)
Gesamtbelastung monatlich: EUR 845,00

Es stehen genügend Parkmöglichkeiten vor dem Haus zur Verfügung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Besichtigungstermin mit uns, um sich vor Ort ein Bild zu machen.

Einmalkosten:
Maklerhonorar: 2 BMM zuzügl. 20% USt
Kaution: 3 BMM
Vertragserstellungskosten: EUR 300,00 inkl. 20% USt

Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und stützen sich auf die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Informationen.

Flächenangaben sind ca.-Angaben.

Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.

HINWEIS gem. § 6 Abs 4 MaklerG
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das zwischen dem Vermittler und dem Eigentümer ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Aufgrund der dzt. geltenden CORONA-Maßnahmen wollen Sie bitte zum Besichtigungstermin mit 2G-Nachweis und mit FFP2-Maske erscheinen & die gesetzliche Abstandsregelung einhalten.
Weiters bitten wir um Verständnis, dass max. 2 Personen das Objekt anlässlich des Besichtigungstermines betreten dürfen.

DANKE für Ihr Verständnis