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Mehrfamilienhaus in der Ortsmitte von Thüringen

Preis auf Anfrage
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N/A

Grundriss

245 m2

Wohnfläche

119967

Anzeigen-ID

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Preis auf Anfrage
245 m2Wohnfläche
887 m2Grundstücksgröße
1960Baujahr
HausObjektart
MehrfamilienhausObjekttyp
Agentur_1012Externe ID
Mehrfamilienhaus in der Ortsmitte von Thüringen

In der Herrengasse im idyllischen Thüringen befindet sich dieses Mehrfamilienhaus mit sechs eigenständigen Wohnungen. Mitten im Ortszentrum gelegen, befinden sich sämtliche öffentliche Einrichtungen in direkter Umgebung. Sie erreichen fußläufig innerhalb kürzester Zeit einen großen Lebensmittelmarkt, die Bank, das Gemeindeamt, die Volkschule, diverse Ärzte uvm.

Das Haus wurde in den 60er-Jahren errichtet und fügt sich seither wie selbstverständlich ins Thüringer Ortsbild ein. Aufgeteilt auf drei Stockwerke, befinden sich sechs Wohnung in dem Objekt. Noch zu erwerben sind die 2 Wohnungen im Obergeschoss (ca. 95 m² und ca. 44 m²), hierzu gehört auch ein Garten. Ebenfalls noch zu erwerben sind die 2 Wohnungen im Dachgeschoss (ca. 60 m² und ca. 46 m²). Die Wohnungen sind mittlerweile alle parifiziert und können auch einzeln gekauft werden.

Von Vorteil wäre ein grüner Daumen, da sich seitlich vom Haus gelegen ein großer Garten mit riesigem Gemüsebeet befindet. Praktisch und perfekt für alle, die frisches Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten schätzen.

Um das Haus gibt es ausreichend freie Abstellplätze. Außerdem gibt es eine Garage, welche Platz für 2-3 Autos bietet. Angrenzend an die Garage befindet sich eine kleine Werkstatt für kleinere Bastlerarbeiten.

Die Heizung erfolgt mittels Erdwärme, zusätzlich gibt es noch eine Solaranlage.


Am besten Sie verschaffen sich selbst ein Bild und melden sich bei uns für einen unverbindlichen Besichtigungstermin!



Einmalkosten:

Notarkosten: 1,2% inkl. MwSt

Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt

Grundbuchseintragung: 1,1%

Grunderwerbssteuer: 3,5%

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.