Haus in Aussichtslage - mit Wohnrecht belastet - zu verkaufen
Willkommen bei Bischof Immobilien!
Wir verkaufen ein schönes gepflegtes und in Villenlage gelegenes Einfamilienhaus. Das Objekt besteht aus Erd- und Obergeschoss sowie aus einem abgetrennten Zubau, in welchem sich ein Lager und darüberliegend ein Carport befindet. Das Objekt befindet sich auf einem 883 m² großen Grundstück, Widmung Bau-Wohngebiet, in der Nähe der Kirche in bester Lage. Das Haus wurde ca. 1970 errichtet.
Das Haus befindet sich in einem gepflegten Zustand.
Das Haus ist mit einem lebenslangen Wohnrecht belastet. Mit unserem Angebot richten wir uns an Interessenten, die sich mittel- bzw. langfristig einen Platz an einer sehr attraktiven Wohnadrresse mit Blick ins Rheintal sichern und sich diesen mit dem Motiv einer Kapitalanlage nicht entgehen lassen wollen.
Kaufpreisbasis: EUR 750.000,-- / bzw. an den Meistbietenden. Angebot freibleibend und unverbindlich - Angebotsannahme vorbehalten.
Der Energieausweis befindet sich in Arbeit!
Weitere Informationen zum Objekt gerne auf unserer Homepage www.bischofimmo.at bzw. auf Anfrage per Mail an oder über das Kontaktfeld des Immobilienportals.
Seit zirka 25 Jahren unterstützen wir unsere Kunden sehr erfolgreich bei der Immobilienvermittlung in Vorarlberg. Profitieren auch Sie von den vielen Vorteilen unserer langjährigen und einschlägigen Erfahrung als Immobilienmakler, -treuhänder und Sachverständiger. Diskretion, Zuverlässigkeit und ein umfassendes Fachwissen kennzeichnen seit jeher unsere Arbeit. Mit unserer Expertise schaffen wir für Sie Rendite und mehr Lebensqualität.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich über die Bewertung/Gutachten und den Verkauf Ihrer Immobilie, Energieausweiserstellung sowie hinsichtlich Finanzierungen. Noch mehr interessante Objekte finden Sie auf www.bischofimmo.at!
Ihr Vorarlberger Immobilien-Experte: Rainer Bischof, MSc
Bischof Immobilien GmbH Kreuzgasse 6a, A - 6850 Dornbirn
Das Angebot ist freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Wir weisen darauf hin, daß wir als Doppelmakler tätig sind. Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. Der §15 Maklergesetz (besondere Provisionsvereinbarungen) gilt als vereinbart – siehe Kaufnebenkostenübersicht.