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ländleimmo.at / Kaufobjekt / Haus / Einfamilienhaus / Vorarlberg / Dornbirn / Hohenems / Sonniges Grundstück mit Bebauungskonzept für ein Einfamilienhaus

Sonniges Grundstück mit Bebauungskonzept für ein Einfamilienhaus

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N/A

Grundriss

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110,00 m²

Wohnfläche

€ 665.000

Preise

Kaufpreis € 665.000

Objekt Informationen

Wohnfläche 110,00 m²
Grundstücksgröße 427,00 m²
Objektart Haus
Objekttyp Einfamilienhaus
Badezimmer 1
Heizung
  • Luft Wärmepumpe
  • Fußbodenheizung
Verfügbar ab ab sofort
Externe ID Immoteam7_2316

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Objekt Beschreibung


Hier erwartet Sie ein tolles Grundstück mit einem bereits vorhanden Bebauungskonzept

— 427 m² Grundstücksgröße
— Pläne für ein gut geschnittenes Einfamilienhaus vorhanden
— kostenlose Beratung durch den Fertighaushersteller
— Strom bereits erschlossen
— rechtlich gesicherte Verbindungen zu Wasser und Abwasser
— perfekte Infrastruktur (Lebensmittelmärkte, Kindergarten, Schule, Arzt, etc.)
— Bahnhof Altach in wenigen Gehminuten erreichbar
— zwischen Wald und Wiese gelegen

ACHTUNG: Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens im nordwestlichen Teil für Grundstück 1113/4 im Ausmaß von ca. 85 m²

Kaufpreis: € 665.000,-

*Der Gesamtkaufpreis setzt sich aus dem Grundstückspreis in Höhe von € 275.000,– sowie den voraussichtlichen Kosten für die schlüsselfertige Errichtung des Hauses (ohne Küche und ohne Carport) zusammen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine unverbindliche Aufstellung und um kein Angebot. Die genauen Kosten sind nach Gemeinde unterschiedlich und müssen individuell eingeholt werden.

Nebenkostenübersicht:
3,5% Grunderwerbsteuer
1,1 % Grundbucheintragung
3,6 % Vermittlungsprovision inkl. MwSt.
Vertragserrichtungskosten, ca. 1,2 % inkl. MwSt.
zzgl. Barauslagen

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der
abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.

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