Wir vermieten ein großes Einfamilienhaus in einer zentralen Lage in Hohenems. Sie erreichen in wenigen Minuten sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, eine Metzgerei, eine Bäckerei, eine Bank, das LKH Hohenems, das Lebensmittelgeschäft Eurospar sowie Anbindungen an das öffentliche Verkehrsnetz. Das Hohenemser Stadtzentrum ist ebenfalls in wenigen Minuten erreichbar und bietet eine Vielzahl an weiteren Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants.
Wohnfläche: ca. 147 m² Kellerfläche: ca. 75 m² Dachbodenfläche: ca. 60 m² Heizung: Ölheizung - Heizkörper Doppelgarage auf dem Grundstück Toller Garten rundum das Haus
Objektzustand: Das Haus ist adaptierungsbedürftig/renovierungsbedürfig Dies hinsichtlich z.B. Sanitärbereich, Küche, Böden & Wände
Eine Doppelgarage & genügend Außenabstellplätze stehen für Ihre Fahrzeuge zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Objekt gerne auf unserer Homepage www.bischofimmo.at bzw. auf Anfrage per Mail an oder über das Kontaktfeld des Immobilienportals.
Seit zirka 25 Jahren unterstützen wir unsere Kunden sehr erfolgreich bei der Immobilienvermittlung in Vorarlberg. Profitieren auch Sie von den vielen Vorteilen unserer langjährigen und einschlägigen Erfahrung als Immobilienmakler, -treuhänder und Sachverständiger. Diskretion, Zuverlässigkeit und ein umfassendes Fachwissen kennzeichnen seit jeher unsere Arbeit. Mit unserer Expertise schaffen wir für Sie Rendite und mehr Lebensqualität.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich über die Bewertung/Gutachten und den Verkauf Ihrer Immobilie, Energieausweiserstellung sowie hinsichtlich Finanzierungen. Noch mehr interessante Objekte finden Sie auf www.bischofimmo.at!
Ihr Vorarlberger Immobilien-Experte: Rainer Bischof, MSc
Bischof Immobilien GmbH Kreuzgasse 6a, A - 6850 Dornbirn
Das Angebot ist freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Wir weisen darauf hin, daß wir als Doppelmakler tätig sind. Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. Der §15 Maklergesetz (besondere Provisionsvereinbarungen) gilt als vereinbart – siehe Kaufnebenkostenübersicht.