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Vorarlberg, Dornbirn, Lustenau , Wieselweg 7

Einfamilienhaus in Lustenau - Miete

€ 1.690
€ 1.690
Gesamt
N/A

Grundriss

200 m2

Wohnfläche

151271

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Gesamtbelastung € 1.690
200 m2Wohnfläche
800 m2Grundstücksgröße
GebrauchtBautyp
1966Baujahr
HausObjektart
EinfamilienhausObjekttyp
Parkplatz
  • (Tief-)Garage
  • Freiplatz
  • Öl
Heizung
Kurzfristig nach VereinbarungVerfügbar ab
219 kwh/m²aHeizwärmebedarf
Klasse FKlasse Heizwärmebedarf
Gesamtenergieeffizienz-Faktor2,69
Klasse Gesamtenergieeffizienz-FaktorKlasse D

Die Lage: 
Das Objekt liegt sehr ruhig. In wenigen Schritten ist die Bushaltestelle, das Bundesgymnasium, das Parkbad sowie die Eishalle und weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs erreichbar.

Das Objekt:
Das Einfamilienhaus wurde im Jahr 1966 in Massivbauweise errichtet. Das große Grundstück hat ca. 800 m² und bietet ausreichend Platz zum Entspannen.

Adresse:
6890 Lustenau, Wieselweg 7

Beschreibung:
Das zweigeschossige Haus mit ca. 200 m² inkl. Einliegerwohnung ist teilweise noch möbliert und verfügt über drei Schlafzimmer, ein Bad mit Badewanne, eine Wohnküche mit Speis und ein großzügiges Wohnzimmer. Der ebenerdige „Keller“ beherbergt die Garage, eine Einliegerwohnung mit 3 Zimmern inkl. neuer Küche und mehrere Kellerräume. Der großzügige Dachboden dient als zusätzlicher Stauraum.

Garage:
1 Garage und 2 Parkplätze

Fenster:
2-fach verglaste Holzfenster

Heizung:
Kombibrenner mit Öl und Holz

Energieausweis:
HWB 219 kWh/m²a, Klasse F

Verfügbar:
Kurzfristig nach Vereinbarung

Vertragsdauer:
5 Jahre

Miete: € 1.690,- exkl. Betriebskosten

Nebenkosten: Kaution € 6.000,-; Vermittlungsprovision 2 BMM

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.

Am besten machen Sie sich selbst ein Bild und melden sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.