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Vorarlberg, Bregenz, Höchst , Fährestraße 26

Einfamilienhaus - Fährestraße in Höchst

€ 598.500
€ 598.500

Gesamt

4 Zimmer

Grundriss

102 m2

Wohnfläche

157931

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Kaufpreis€ 598.500
102 m2Wohnfläche
305 m2Grundstücksgröße
4Zimmer
1Nebenräume
2Anzahl Stockwerke
Neubau/ErstbezugBautyp
2020Baujahr
HausObjektart
EinfamilienhausObjekttyp
1Badezimmer
Vorhanden Terrasse
Vorhanden Garten
Vorhanden Dachboden
Vorhanden Abstellraum
  • Gas
Heizung
SofortVerfügbar ab
45 kwh/m²aHeizwärmebedarf
Klasse BKlasse Heizwärmebedarf
Gesamtenergieeffizienz-Faktor0,54
Klasse Gesamtenergieeffizienz-FaktorKlasse A++

Das Objekt:
Das Einfamilienhaus mit rund 102 m² Nettogrundrissfläche wurde 2020 als Fertighaus von Haas Haus in unserem Auftrag errichtet.

Beschreibung:
Die Zimmer verteilen sich auf rund 102 m² wie folgt: 2 Kinder- und 1 Elternschlafzimmer, großzügiges Bad mit Badewanne und Dusche, Küche mit Ess- und Wohnzimmer, Technikraum und ein Gäste WC.

Details:
Die Böden in den Zimmern und im Wohnbereich wurden mit einem sehr schönen Eiche Parkett versehen. In der Diele, im Gäste WC, Technikraum und Bad wurden Fliesen verlegt. Vom Wohnbereich aus gelangt man auf die große Terrasse und in den Garten. Beim Einzug wird der Garten frisch angesät.

Garage:
Betonfertiggarage 3x7m mit elektr. Torantrieb

Fenster:
Kunststoff-Alufenster mit 3-Scheiben Verglasung und Rollläden (manuell) bei allen Fenstern außer Stiegenhaus.

Heiztechnik:
Vaillant Gastherme mit Fußbodenheizung, Solaranlage

Energieausweis:
HWB 45, Klasse B

Verfügbar:
ab sofort

Nebenkosten:
3,5 % Grunderwerbsteuer, 1,1 % Grundbucheintragung und 1,2% Vertragserrichtungskosten
Keine Vermittlungsprovision!

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.
Am besten machen Sie sich selbst ein Bild von diesem tollen Einfamilienhaus und melden sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.

 

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.