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Vorarlberg, Feldkirch, Feldkirch , Kreuzäckerweg 1

Doppelhaushälfte in Feldkirch - Erstbezug!

€ 521.800
€ 521.800

Gesamt

4 Zimmer

Grundriss

101 m2

Wohnfläche

151473

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Kaufpreis€ 521.800
Provision Keine!!!

Erklärung Kosten
Nebenkosten: 3,5 % Grunderwerbsteuer, 1,1 % Grundbucheintragung, Vertragserrichtungskosten Keine Vermittlungsprovision!
101 m2Wohnfläche
245 m2Grundstücksgröße
4Zimmer
Neubau/ErstbezugBautyp
2020Baujahr
HausObjektart
DoppelhausObjekttyp
1Badezimmer
Vorhanden Terrasse
Vorhanden Garten
Vorhanden Dachboden
  • Gas
Heizung
August 2020Verfügbar ab
36 kwh/m²aHeizwärmebedarf
Klasse BKlasse Heizwärmebedarf
Gesamtenergieeffizienz-Faktor0,48
Klasse Gesamtenergieeffizienz-FaktorA++

Die Lage:
Das Objekt liegt im Stadtteil „Tosters“. Der Kindergarten und die Volksschule sind nur wenige Gehminuten entfernt.

Das Objekt:
Die Doppelhaushälfte mit rund 101 m² Nettogrundrissfläche wurde 2020 als Fertighaus von Haas Haus in unserem Auftrag errichtet.

Beschreibung:
Die Zimmer der Doppelhaushälfte verteilen sich auf rund 101 m² wie folgt: 2 Kinder- und 1 Elternschlafzimmer, großzügiges Bad mit Badewanne und Dusche, Küche mit Ess- und Wohnzimmer, Technikraum und ein Gäste WC.

Details:
Die Böden in den Zimmern und im Wohnbereich werden mit einem sehr schönen Eiche Parkett versehen. In der Diele, im Gäste WC, Technikraum und Bad werden Fliesen verlegt. Vom Wohnbereich aus gelangt man auf die große Terrasse und in den Garten. Beim Einzug wird der Garten frisch angesät.

Garage:
Betonfertiggarage 3x6m

Fenster:
Kunststofffenster mit 3-Scheiben Verglasung und Rollläden (manuell) bei allen Fenstern außer Stiegenhaus.

Heiztechnik:
Vaillant Gastherme mit Fußbodenheizung, Solaranlage

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.

Am besten machen Sie sich selbst ein Bild von diesem tollen Haus und melden sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.