Diese Anzeige ist leider nicht mehr aktiv.

Schön geschnittenes Grundstück mit toller Aussicht in Satteins / Bieterverfahren

Preis auf Anfrage
Preis auf Anfrage
904 m2

Grundstücksgröße

150284

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Preis auf Anfrage
904 m2 Grundstücksgröße
GrundstückObjektart
BaugrundstückObjekttyp
sofortVerfügbar ab
Agentur_2186Externe ID
Schön geschnittenes Grundstück mit toller Aussicht in Satteins / Bieterverfahren


Lage/Ortschaft

Satteins liegt im westlichsten Bundesland Österreichs, Vorarlberg, im Walgau, auf 496 Metern Höhe am Fuß des Walserkamms.

Das Baugrundstück, welches sich im Hofgut befindet, überzeugt mit einer ruhigen Lage und tollen Infrastruktur.
Hier haben Sie die Gelegenheit ein ca. 904 m² großes und optimal gelegenes Grundstück mit herrlicher Aussicht zu erwerben.


Beschreibung:

Grundstücksnummer: 3032/2
Flächenwidmung: BW Wohngebiet
Grundstücksgröße: 904 m²


Am besten machen Sie sich selbst ein Bild dieser tollen Liegenschaft und melden sich für eine unverbindliche Besichtigung.


Erklärung Bieterverfahren:

Das Bieterverfahren ist weder eine Auktion noch eine Versteigerung! Für den Eigentümer besteht kein Zwang, das Angebot anzunehmen.
Am Ende des Bieterverfahrens steht die Einigung zwischen Interessent und Verkäufer, die ihren Abschluss mit einem herkömmlichen Immobilienkaufvertrag bei einem Notar findet. Der Interessent bestimmt, welches Gebot er abgibt. Das Bieterverfahren bietet eine partnerschaftliche Methode, die Immobilie für beide Seiten zu den besten Bedingungen abzuwickeln.

Gerne können Sie ein Kaufanbot mit einem Mindestpreis von EUR 500,-- pro m² offerieren.
Die Frist zur Angebotslegung endet am 15.05.2020 um 18:00 Uhr.


Hier gehts zur 3D-Besichtigung: https://www.immo-agentur.com/3d/LjkL

Einmalkosten:
Grundbuchseintragung: 1,1%
Grunderwerbssteuer: 3,5%
Notarkosten: 1,2% inkl. MwSt.
Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt.

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.