Diese Anzeige ist leider nicht mehr aktiv.

BAURECHT: Alternative gesucht?

€ 590
€ 590
Gesamt
894 m2

Grundstücksgröße

135245

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Gesamtbelastung € 590
Gesamtmiete (inkl. MwSt.) € 590
Miete (exkl. MwSt.) € 590
Provision 2 % oder 3 % zzgl. 20 USt. je nach Vertragslaufzeit
894 m2 Grundstücksgröße
€ 0,66Preis pro m²
GrundstückObjektart
BaugrundstückObjekttyp
Volksbank_2388Externe ID
Wir vermitteln ein Baurecht in Altenstadt in ruhiger Wohnlage. Das Grundstück ist als Bauwohngebiet gewidmet, erstreckt sich über 894m² Grundfläche und ist erschlossen. Die Lage ist hervorragend - Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs, Anbindung an die Autobahn, die Innenstadt Feldkirch sowie sämtliche öffentlichen Verkehrsmittel (Bushaltestelle) sind in unmittelbarer Nähe.

Die Wunschlaufzeit für das Baurecht wäre ca. 25 Jahre mit einem monatlichen Mietzins von € 590,-

Definition Baurecht: Das Baurecht ist das dingliche, veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Es besteht unabhängig vom Eigentumsrecht am Grundstück.

Sinn und Zweck des Baurechts ist es, dem Eigentümer seine Rechte an der Liegenschaft zu erhalten und künftigen Verwendungen nicht endgültig vorzugreifen. Es wird dadurch auch vermieden, dass dringend benötigte Bauflächen ungenutzt bleiben. Zudem erspart sich der Bauberechtigte den Kaufpreis für den Grund. Das Bauwerk gehört dem Eigentümer des Bauwerks, der Grund dem Grundeigentümer. Diese Personen müssen nicht ident sein.

Das Baurecht entsteht durch bücherliche Eintragung im C-Blatt der belasteten Liegenschaft. Es muss sich auf den ganzen Grundbuchskörper beziehen. Im Anschluss an die belastete Einlage wird eine eigene Baurechtseinlage eröffnet, die wie ein selbständiger Grundbuchskörper zu behandeln ist. Alle Eintragungen gegen den Bauberechtigten (z.B. Veräußerung oder Belastung des Baurechts) sind in dieser Einlage zu vollziehen. Dem Baurechtsinhaber stehen am Bauwerk die Rechte eines Eigentümers und am Grundstück die Rechte eines Nutznießers zu.

Das Baurecht gilt als unbewegliche Sache, ein errichtetes Bauwerk ist Teil des Baurechtes und somit ebenfalls unbeweglich.

Das Baurecht kann nicht auf weniger als 10 und nicht auf mehr als 100 Jahre bestellt werden. Innerhalb des festgelegten Zeitraumes ist seine Beendigung durch Vereinbarung möglich. Bei Erlöschen des Baurechts fällt das Bauwerk an den Grundeigentümer, der den Baurechtsinhaber mangels anderer Vereinbarung für ein Viertel des vorhandenen Bauwertes entschädigen muss.

Beispiel:
Herr Max Mustermann (30 Jahre alt) möchte mit seiner Frau eine Familie gründen und sucht einen Bauplatz für ein Einfamilienhaus. Da es gar nicht mehr so einfach ist ein finanziell leistbares und gutes Angebot für ein Grundstück zu ergattern, entscheidet sich Herr Mustermann für die Variante ein Baurecht mit Laufzeit für z.B. 50 Jahren abzuschließen. So kann Herr Mustermann ein Haus bauen und die vielen Vorteile genießen und muss dafür nur eine angemessene Miete für das Grundstück bezahlen. Nach 50 Jahren wäre Herr Mustermann 80 Jahre und seine Lebenssituation würde sich vielleicht sowieso wieder verändern wie z.B. kleinere, barrierefreie Wohnung für das Alter oder Umzug ins betreute Wohnen, Altersheim usw. Somit wäre dies eine ideale Überbrückung für ein Lebensabschnitt bzw. eine gute Alternative zur Mietwohnung.

Gerne senden wir Ihnen unser Exposé zu und stehen Ihnen für eine persönliche Besichtigung zur Verfügung.

Die Angaben beziehen sich auf die Auskünfte des Eigentümers.
Dieses Angebot ist freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Wir beraten Sie gerne unverbindlich über den Verkauf und die Bewertung Ihrer Liegenschaft, sowie die Energieausweiserstellung.

Gerne stehen wir Ihnen unter der Tel. Nr. +43 (0)50 882 3930 jederzeit für weitere Informationen oder Besichtigungen zur Verfügung. Sie können auf unserer Homepage unter www.volksbank-immo.at weitere Details und Fotos entnehmen.

Weiteres weisen wir Sie auf Ihr Rücktrittsrecht gem. § 30 a Konsumentenschutzgesetz hin. Den genauen Wortlaut des § 15 Maklergesetz und des § 30 a Konsumentenschutzgesetz können Sie dem beiliegenden Merkblatt entnehmen.

Des Weiteren weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir als Doppelmakler tätig sind. Wir glauben, Ihnen mit diesem Angebot ein interessantes Objekt namhaft gemacht zu haben und freuen uns von Ihnen zu hören.

Nebenkosten: 3,5% Grunderwerbssteuer, 1,1% Grundbuchseintragung, Vermittlungshonorar 2 % oder 3 % zzgl. 20 % MwSt. (je nach Vertragsdauer), Vertragserrichtungskosten