Diese Anzeige ist leider nicht mehr aktiv.

Grundstück in Altacher Top Lage, Bieterverfahren

Preis auf Anfrage
Preis auf Anfrage
1.000 m2

Grundstücksgröße

131252

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Preis auf Anfrage
1.000 m2 Grundstücksgröße
GrundstückObjektart
BaugrundstückObjekttyp
2020Verfügbar ab
Agentur_1454Externe ID
Grundstück in Altacher Top Lage, Bieterverfahren

In Altach haben Sie die Gelegenheit ein ca. 1000m² großes und zentral gelegenes Grundstück zu erwerben.
Das schöngeschnittene Baugrundstück, welches sich in der Rheinstraße befindet, überzeugt mit einer ausgesprochen guten Lage und toller Infrastruktur.
Sie erreichen in wenigen Minuten sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Busverbindungen uvm.

Auf der großzügigen Liegenschaft befindet derzeit ein Altbestand, welcher bis dato als Lagerraum diente.

Bieterverfahren:

Grundstücksgröße: 1000m²
Grundstücksnummer: 2814
Flächenwidmung: (Baufläche Mischgebiet)
Das Grundstück ist voll erschlossen.


Hier gehts zur 3D-Besichtigung: https://3d.immo-agentur.com/1454/


Am besten machen Sie sich selbst ein Bild dieser tollen Liegenschaft und melden sich für eine unverbindliche Besichtigung.


Dieses Objekt wird im Bieterverfahren verkauft.
Erklärung Bieterverfahren:
Das Bieterverfahren ist weder eine Auktion noch eine Versteigerung! Für den Eigentümer besteht kein Zwang, das Angebot anzunehmen.
Am Ende des Bieterverfahrens steht die Einigung zwischen Interessent und Verkäufer, die ihren Abschluss mit einem herkömmlichen Immobilienkaufvertrag bei einem Notar findet. Der Interessent bestimmt, welches Gebot er abgibt.
Das Bieterverfahren bietet eine partnerschaftliche Methode, die Immobilie für beide Seiten zu den besten Bedingungen abzuwickeln.


Einmalkosten:
Grundbuchseintragung: 1,1%
Grunderwerbssteuer: 3,5%
Notarkosten: 1,2% inkl. MwSt.
Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt.


Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.