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Vorarlberg, Dornbirn, Dornbirn , Walchsmahd

Sonniges Grundstück für Ihr neues Zuhause!

Preis auf Anfrage
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519 m2

Grundstücksgröße

158929

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Preis auf Anfrage
519 m2 Grundstücksgröße
GrundstückObjektart
BaugrundstückObjekttyp

Sonniges Grundstück für Ihr neues Zuhause!
Das Grundstück befindet sich in südlichen Teil von Dornbirn im Hatlerdorf. Mit einer Fläche von ca. 519 m² hat es eine ideale Größe für eine Verbauung für ein Einfamilienhaus.
Die vorhandene Infrastruktur ist nahezu ideal. Kindergarten, Schule oder Erledigungen des täglichen Bedarfs sind in nur wenigen Gehminuten zu erreichen. Die Lage besticht auch mit einer optimalen Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel.
Widmung: Bauland Wohn- und Baumischgebiet
Wasser, Kanal und Strom befinden sich bereits in der Nähe der Grundstücksgrenze.
Kaufpreis:
Das Grundstück wird im Bieterverfahren verkauft.
Bieterverfahren:
Das Bieterverfahren ist weder eine Auktion noch eine Versteigerung! Für den Eigentümer besteht kein Zwang, das Angebot anzunehmen. Am Ende des Bieterverfahrens steht die Einigung zwischen Interessenten und Verkäufer, die ihren Abschluss mit einem herkömmlichen Immobilienkaufvertrag findet.
Der Interessent bestimmt, welches Gebot (Höhe des Kaufpreises) er abgibt.
Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer, nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten beantworten können.
Auch Sie überlegen Ihre Immobilie zu verkaufen? Vereinbaren Sie jetzt einfach einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter +43 664/2211645 zur Verfügung.
Nebenkosten:
3,5% Grunderwerbssteuer
1,1% Grundbuchseintragung
1,2% Vertragserrichtungsgebühr zzgl. MwSt
3,0 % Vermittlungshonorar zzgl. MwSt lt. empfohlener Geschäftsbedingungen der Bundesinnung gemäß § 10 IMV 1996, i.d.g.F.
Die Nutzflächenangaben sind "circa-Werte" Irrtum, Änderung und Zwischenverkauf vorbehalten. Der Verkäufer hält sich die Annahme eines Kaufanbotes vor. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.