Baugrundlagenbestimmung liegt vor
BNZ 50 / HGZ 3
Wasser-, Kanal-, Strom- und Gasanschluss vorhanden
Grundteilung und Vermarkung laut Vermessung 2018 wurde noch nicht durchgeführt
Es besteht ein Vorkaufsrecht zu Gunsten des Gst. 87/3
Zufahrt über Gemeindestraße
Ruhige Lage und gute Verkehrsanbindung