Zum Verkauf gelangt dieses sonnige Grundstück am Ortsrand von Nenzing. Sämtliche Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind in wenigen Minuten erreichbar.
Das Grundstück ist derzeit als Bauwohngebiet-Erwartungsland sowie ein Teil als Freifläche gewidmet. Die Voraussetzung für die Umwidmung der Bauwohngebiet-Erwartungslandfläche in Bauwohngebiet, ist die Einreichung eines bewilligungsfähigen Bauvorhabens.
Das Grundstück ist voll erschlossen und befindet sich direkt an der Ramschwagstraße in einer leicht besiedelten Wohngegend.
Der Bebauungsplan der Marktgemeinde Nenzing sieht eine Baunutzungszahl von 50, sowie eine Höchstgeschoßzahl von 2,5 vor.
Wir empfehlen jedes Bauvorhaben vorab mit der entsprechenden Baubehörde zu besprechen.
Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch oder einer gemeinsamen Besichtigung zur Verfügung.
Dieses Angebot ist freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Des weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass wir als Doppelmakler tätig sind.
Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt ausschließlich der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.