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Vorarlberg, Dornbirn, Dornbirn , Bussardweg

Das perfekte Grundstück für mein Haus!

Preis auf Anfrage
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678 m2

Grundstücksgröße

158931

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Provision 3,0%
678 m2 Grundstücksgröße
GrundstückObjektart
AllgemeinObjekttyp
ImmoBlickpunkt_97711_10041951Externe ID

Hier könnten schon bald Sie wohnen!

Sie sind auf der Suche nach einem Grundstück in sonniger Lage mit herrlich Blick auf ein Bergpanorama, in einer ruhigen Wohngegend gelegen und dennoch zentrumsnah? Dann wäre dieses Grundstück in Dornbirn genau das Richtige für Sie!

Wie gut man hier wohnen kann, schätzen Ihre Nachbarn schon lange.

Die Lage besticht besonders durch die Ruhe und der Nähe zur Riedlandschaft. Auch in die Dornbirner City oder öffentliche Einrichtungen wie Kindergarten, Volksschule und Einkaufsmöglichkeiten sind in wenigen Minuten erreichbar. Es eignet sich besonders gut für die Errichtung eines Ein- bzw. Zweifamilienhauses
Das am Ende einer Sackgasse gelegene Grundstück "Bussardweg" mit ca. 678 m² bebaubare Fläche und 44 m² Weganteil ist gut geschnitten und gut erschlossen. Die Anschlüsse befinden sich auf bzw. in unmittelbarer Nähe des

Grundstückes.
Die Zufahrt erfolgt über einen Privatweg, an welchem der Grundstückseigentümer Miteigentümer ist. Die Liegenschaft weist die Widmung "Baufläche-Wohngebiet" auf.

Kaufpreis:
Das Grundstück wird im Bieterverfahren verkauft.

Bieterverfahren:
Das Bieterverfahren ist weder eine Auktion noch eine Versteigerung! Für den Eigentümer besteht kein Zwang, das Angebot anzunehmen. Am Ende des Bieterverfahrens steht die Einigung zwischen Interessenten und Verkäufer, die ihren Abschluss mit einem herkömmlichen Immobilienkaufvertrag findet.
Der Interessent bestimmt, welches Gebot (Höhe des Kaufpreises) er abgibt.

Für Fragen hinsichtlich des Bieterverfahrens bzw. sonstige Fragen stehen wir Ihnen gerne unter +43 664/2211645 zur Verfügung.

Nebenkosten:
3,5% Grunderwerbssteuer
1,1% Grundbuchseintragung
1,2% Vertragserrichtungsgebühr zzgl. MwSt
3,0 % Vermittlungshonorar zzgl. MwSt lt. empfohlener Geschäftsbedingungen der Bundesinnung gemäß § 10 IMV 1996, i.d.g.F.
Die Nutzflächenangaben sind "circa-Werte" Irrtum, Änderung und Zwischenverkauf vorbehalten. Der Verkäufer hält sich die Annahme eines Kaufanbotes vor. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.