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Top Gewerbefläche in Dornbirn zur Miete

Preis auf Anfrage
Preis auf Anfrage
N/A

Grundriss

117 m2

Nutzfläche

130197

Anzeigen-ID

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Preis auf Anfrage
117 m2Nutzfläche
GebrauchtBautyp
GewerblichObjektart
GeschäftslokalObjekttyp
  • Gas
Heizung
nach AbspracheVerfügbar ab
Agentur_1417Externe ID
Top Gewerbefläche in Dornbirn zur Miete
 
Das Objekt, welches sich in der Sandgasse in Dornbirn befindet, punktet mit einer super Lage und tollen Infrastruktur. Von der Straße aus hat man einen wunderbaren Blick auf das schöne große Schaufenster. Dieses lässt sich neben weiteren Werbeflächen und den Räumlichkeiten selbst frei gestalten.
Teilweise sind hier Rigipswände verbaut. Diese können entfernt werden und bieten somit sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten.
Der Boden wurde mit einem robusten Industrielaminat versehen.
Die Fläche eignet sich somit bestens als Büro, Tagesgeschäft, Atelier uvm.
 
Aus einer Fläche von insgesamt 117 qm ergeben sich die Räumlichkeiten wie folgt:
Geschäftsfläche mit großem Schaufenster
1. abgetrennter Raum mit Türe
2. abgetrennter Raum mit Türe
Mitarbeiterraum mit Küche und Waschmaschinenanschlüssen
Gang mit Staumöglichkeiten und Zugang zum WC
 

Die Miete setzt sich wie folgt zusammen:
Miete                                                € 1.000,--
MwSt.                                                €   200,--
Gesamtmiete exkl. Betriebskosten   € 1.200,--
 
Im Mietpreis sind 3 Autoabstellplätze bereits enthalten.
Der Energieausweis befindet sich derzeit in Bearbeitung.
Grundrissdaten sind vorhanden, sind jedoch auf Anfrage.
Bei überdurchschnittlichem Wasserverbrauch ( z.B. Friseursalon ) wird das Wasser extra abgerechnet.
 
Melden und überzeugen Sie sich mittels eines unverbindlichen Besichtigungstermines.
 
Einmalkosten:
Mietvertragserstellung: 300,-
Kaution: 3 BMM
Vermittlungshonorar: 3 BMM zzgl. 20% MwSt
Finanzamtvergebührung

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.