Diese Anzeige ist leider nicht mehr aktiv.

Attraktive Gewerbefläche im neuen Gewerbegebiet Römergrund (direkt an A14) in Rankweil, Neubau

€ 3.000
€ 3.000
Gesamt
N/A

Grundriss

149737

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Gesamtmiete (exkl. MwSt.)€ 3.000
Neubau/ErstbezugBautyp
2020Baujahr
GewerblichObjektart
Büro / OrdinationObjekttyp
  • Luft Wärmepumpe
Heizung
01.07.2020Verfügbar ab
Agentur_2165Externe ID
Attraktive Gewerbefläche im neuen Gewerbegebiet Römergrund (direkt an A14) in Rankweil, Neubau


Lage:

Rankweil ist eine Marktgemeinde im österreichischen Bundesland Vorarlberg und liegt im Bezirk Feldkirch. Mit 11.929 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2020) ist sie zweitgrößte Gemeinde im Bezirk Feldkirch und achtgrößte Gemeinde in Vorarlberg.

Rankweil liegt im oberen Rheintal in Vorarlberg, Bezirk Feldkirch, in der Grenzregion zur Schweiz (St. Galler Rheintal) und zum Fürstentum Liechtenstein.

Über die Autobahnauf- bzw. Abfahrt Rankweil ist diese Gewerbefläche sehr gut und schnell erreichbar.


Ausstattung:

Diese Attraktive Bürofläche wird gerade fertig gestellt und steht Ihnen schon bald zur Verfügung.

Geheizt wird über eine Fußbodenheizung mit welcher im Sommer auch die Raumtemperatur gekühlt werden kann.

Von modernen Glasfaserleitungen bis hin zur Teeküche bleiben hier keine Wünsche offen.

Die Fläche selbst wird leer und unmöbliert übergeben.

Zu Ihrer Sicherheit ist das Büro sogar Alarmanlagengesichert.

7 Außenabstellplätze sind der Fläche für einen Aufpreis von € 25,--/Stk. netto zugeordnet.


Sonstiges:

Achtung: Die Betriebskosten sind verbrauchsabhängig.

Für Fragen, oder für einen unverbindlichen Besichtigungstermin, erreichen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.


Einmalkosten:
Vermittlungshonorar: 3 BMM zzgl. 20% MwSt.
Kaution: 3 BMM
Mietvertragserstellungsgebühr: € 300,-- netto
Finanzamtgebühr

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.