Diese Anzeige ist leider nicht mehr aktiv.

TOPLAGE: Bürofläche in Dornbirner Innenstadt zu vermieten

€ 4.649,40
€ 4.649,40
Gesamt
N/A

Grundriss

143543

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Gesamtmiete (exkl. MwSt.)€ 4.649,40
GebrauchtBautyp
GewerblichObjektart
Büro / OrdinationObjekttyp
SofortVerfügbar ab
Agentur_1892Externe ID
TOPLAGE: Bürofläche in Dornbirner Innenstadt zu vermieten

Die ca. 288 m² große Geschäftsfläche welche sich in der Schulgasse befindet, überzeugt mit seiner tollen Lage und Infrastruktur.
Sie erreichen in wenigen Minuten sämtliche Einkaufsmöglichkeiten, Busverbindungen, Bank, Arzt und vieles mehr.

Das Objekt überzeugt mit 6 großzügigen und hellen Büroräumen, diese sind mit Trennwänden verbunden und können je nach den Bedürfnissen angepasst werden. Ebenfalls wurde der Empfangsbereich offen und freundlich gestaltet.
Durch die großen Fenster, besitzt die Fläche eine tolle Lichtdurchflutung, dies sorgt für angenehme Arbeitsverhältnisse. Zusätzlich bieten die großen Fensterflächen in Richtung einer angrenzenden Fußgängerzone in Stadtmitte für eine sichere und unübersehbare Vermarktung.

Die Fläche ist wie folgend aufgteilt:

- Eingangsbereich
- Empfangsbereich
- Büro 1
- Büro 2
- Büro 3
- Büro 4
- Büro 5
- Büro 6
- Lagerraum
- Vorraum
- Serverraum
- Küche inkl. Sozialraum
- WC Herren
- WC Damen


Kaltmiete 4.000,00€ + ca. 650,00 € Betriebskosten

Hier gehts zur 3D-Besichtigung:

https://3d.immo-agentur.com/1892/

Die gesamte Geschäftsfläche ist klimatisiert, dies sorgt in den Sommermonaten für ein angenehmeres arbeiten.

Grundrissdaten sind auf Anfrage.
2 Tiefgaragenparkplätze sind vorhanden und in der Miete bereits inkludiert.
Das Objekt ist Barrierefrei durch einen Hintereingang zu erreichen.

Sollten Sie Interesse haben, dann melden und überzeugen Sie sich mittels eines Besichtigungstermines.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit und gerne zur Verfügung!



Einmalkosten:
Vermittlungshonorar: 3 BMM zzgl. 20% MwSt.
Kaution: 3 BMM
Mietvertragserstellungsgebühr: € 300,--
Finanzamtgebühr

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.