Vorarlberg, Bludenz, Bludenz , Werdenbergerstraße 24-26
Zentrale Facharztpraxis in Bludenz zu vermieten (TOP 6)
Gemeinsam mit Vermieter, Architekt, Handwerkern eine individuelle, nachhaltige Ordination planen und errichten
Die Ausgangsbasis
Rund 300 Arztpraxen werden jährlich in Österreich renoviert, adaptiert oder neu eingerichtet.
Ärzte stehen vor Probleme, da Praxisgründung mit Beruf einhergeht
Die Probleme bei der Gründung einer eigenen Ordination beginnen meist bei der Suche nach dem geeigneten Objekt. Planung und auch Finanzierung für dieses Vorhaben scheitern daher bereits bei der Umsetzung. Hinzu kommen Rechtsfragen, ob die anzumietende Räumlichkeit und der Betrieb einer Ordination – Stichwort Widmung - überhaupt möglich sind. Barrierefreiheit Lift, Parkplätze, Behindertentoilette, separater Anmeldebereich, Warteraum, Behandlungsraum, Bürobereich, Lagerbereich, maximale Diskretion sind Punkte, die im Vorfeld ebenfalls abzuklären sind.
Viele Vermieter beteiligen sich nicht an den Umbauarbeiten
Ein Aspekt der nicht zu unterschätzen ist: die Bereitschaft der Vermieter sich finanziell an den Umbauarbeiten zu beteiligen ist grundsätzlich eher gering. Bei unserem Auftraggeber ist dies anders. Kontaktieren Sie uns um die Details zu besprechen.
Lage und Infrastruktur
Das entscheidende Kriterium schlechthin ist aber die Lage der künftigen Ordination. Fragen zur Infrastruktur eines Standortes wie die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel oder die Nähe zu einer Apotheke sind die wichtigen Faktoren und runden das komplexe Entscheidungsportfolio ab. Bahn 7 Minuten Fußweg, Bus 1 Minute Fußweg, Krankenhaus 7 Minuten Fußweg, Schulen, Kindergarten in mittelbarer Nähe.
Das Projekt
Bei dem Projekt Werdenbergerstraße 24 - 26 steht die Philosophie niedergelassenen Fachärzten und Ihren Patienten ein bestmögliches Umfeld zu optimaler Gesundheitsvorsorge zu schaffen im Vordergrund. Unser Auftraggeber stellt die räumliche Grundausstattung der Ordination zur Verfügung. Zusammen mit Experten (Architekt, Handwerkern,) wird die Raumaufteilung und Einrichtung abgestimmt. Die Kosten für den Ausbau übernimmt der Vermieter. Sie können somit Ihre eigene Ordination mitgestalten.
Der Ausbau übernehmen regionale Handwerker und somit bleibt die Wertschöpfung in der Region.
Realistische Zeitplanung
Zusammen mit namhaften Architekten und Baufirmen haben Sie die Möglichkeit individuell die Praxis nach Ihren Vorstellungen zu planen und zu bauen. Eine Umsetzung liegt nach der Planungsphase bei ca. 3 Monaten.
Raumaufteilung:
Die Raumaufteilung ist individuell gestaltbar. Siehe dazu ausführlich Grundriss PDF. Datei.
Der Mietvertrag
Unser Auftraggeber ist an einem längerfristigen Mietverhältnis interessiert. Wir beraten Sie gerne in Abstimmung mit Vermieter.
Art: Ordination für Fachärzte
Ort: Bludenz
Region: Zentrum von Bludenz, Best Lage – Zutritt/Zufahrt möglich
Etage: 2. Obergeschoß
Lift: ja, bettentauglich, Baujahr: 2009
Wohnnutzfläche: Praxisbruttofläche 134.61 m2
Balkon: ja, ca. 8 m2
Parkplatz: für Patienten ausreichend vorhanden/kostenpflichtig, für Facharzt ein PKW Abstellplatz zugeordnet, Schnee- und Eisfreie Parkflächen durch Beheizung
Beziehbar: 01. 10. 2020 oder nach Vereinbarung
Mietdauer: 10 Jahre, Verlängerung ist gegebenenfalls möglich
Baujahr: 2009 Neubau und renovierter Altbau
Zimmerraum: Edelrohbau (freigestaltbar)
Heizung: Wärmepumpe
Facility/Management: vorhanden
Mietpreis: € 1940,00
Betriebskosten: € 330, inklusive Heizkosten und MwSt.
Sonstige Auslagen:
Wir empfehlen Ihnen, sich selbst ein Bild von der Mietordination zu machen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Gut & Fitsch Immobilien garantieren Ihnen professionelle, persönliche Beratung vor Ort, Unabhängigkeit, eine problemlose und sorgenfreie Abwicklung bis zur Schlüsselübergabe. Auch in weiterer Folge sind wir gerne Ihr persönlicher Ansprechpartner in Immobilienfragen.
Dieses Angebot ist freibleibend. Alle Angaben sind nach bestem Wissen. Irrtum bleibt vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abzuschießende Mietvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.