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Provisionsfrei - Schöne 3- Zimmer Büro- bzw. Geschäftsfläche zentral in Bludenz zu vermieten

Preis auf Anfrage
Preis auf Anfrage
3 Zimmer

Grundriss

68 m2

Nutzfläche

197976

Anzeigen-ID

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Preis auf Anfrage
68 m2Nutzfläche
3Zimmer
1Nebenräume
2. OGEtage
2015Baujahr
Massiv Bauweise
GewerblichObjektart
AllgemeinObjekttyp
1Badezimmer
Vorhanden Terrasse
Vorhanden Keller
Vorhanden Abstellraum
Vorhanden Fahrradraum
  • Gas
Heizung
sofortVerfügbar ab
jaBefristung
33 kwh/m²aHeizwärmebedarf
BKlasse Heizwärmebedarf

Ausstattung:

  • Teeküche
  • Boden: Parkett
  • mit Lift
  • Barrierefrei
  • Seniorengerecht

Schöne 3- Zimmer Büro- bzw. Geschäftsfläche zentral in Bludenz zu vermieten 

 Die Büroräumlichkeit befindet sich im 2.Stock des neuen Wohn- und Bürogebäudes in bester Lage von Bludenz. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten sowie Ämter und Restaurants sind in unmittelbarer Nähe. Die Anbindung ans öffentliche Verkehrsnetz ist ideal gegeben – der Bahnhof ist wenige Gehminuten entfernt, zudem ist der Autobahnanschluss schnell und einfach zu erreichen.

 Das Objekt überzeugt mit 3 grosszügigen und hellen Flächen, welche für bis zu 5 Arbeitsplätzen und einen Besprechungsraum nutzbar sind. Eine ausbaubare Teeküche ist ebenfalls vorhanden. Die lichtdurchfluteten Flächen schaffen ein angenehmes Raumgefühl und bietet eine ideale Arbeitsinfrastruktur. Die 10 m² grosse, nach Westen ausgerichtete, Terrasse unterstreicht dies.

 Zusätzliche gehört zu diesem Mietobjekt ein Kellerabteil. Besucherparkplätze sind öffentlich beim gegenüberliegenden Rathaus verfügbar. Der Behindertenparkplatz befindet sich unmittelbar vor dem Gebäude. Ein Lift ist im Haus vorhanden.

 Bilder sagen mehr als nur Worte – überzeugen Sie sich selbst.

Haben Sie dazu noch Fragen? Dann freuen wir uns von Ihnen zu hören.

Einmalkosten:

Maklerhonorar: provisionsfrei! 

Kaution: 2 BMM

Vertragserstellungsgebühren: keine

 

Alle Angaben sind nach bestem Wissen. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.