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4-Zimmer-Gartenwohnung im Bintweg in ruhiger Lage in Hörbranz zu verkaufen (bestandsfrei ab 01.09.2022)

€ 368.000
€ 368.000

Gesamt

N/A

Grundriss

106 m2

Wohnfläche

190686

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Kaufpreis€ 368.000
Betriebskosten (exkl. Mwst) € 340
Monatliche Kosten € 340
Provision 3,6 % inkl. 20 % USt.
106 m2Wohnfläche
1969Baujahr
WohnungObjektart
AllgemeinObjekttyp
280.00 m2  Garten
1Gesamtanzahl Stellplätze
  • Öl
Heizung
01.09.2022Verfügbar ab
Bodenseeimmo_351Externe ID

Ausstattung:

  • Einbauküche
  • Bad mit Badewanne
  • Boden: Laminat
4-Zimmer-Gartenwohnung im Bintweg in ruhiger Lage in Hörbranz zu verkaufen (bestandsfrei ab 01.09.2022)

Diese 4-Zimmer-Gartenwohnung mit einer Wohnfläche von ca 106 m² und einer Gartenfläche von ca. 280 m² befindet sich in einem 1969 erbauten Mehrfamilienhause mit 8 Wohnungen.

Das Gebäude befindet sich in einer ruhigen Lage (Sackgasse), der Ortskern von Hörbanz mit allen Einrichtungen des täglichen Bedarfs und eine Bushaltestelle befinden sich nur wenige Gehminuten entfernt.

Aufteilung: (Flächenangaben sind ca. Angaben)

Vorraum: 12,7 m²
Zimmer 1: 14,0 m²
Zimmer 2: 14,0 m²
Zimmer 3: 16,0 m²
Wohnzimmer: 23,6 m²
Küche mit Essbereich: 14,9 m²
WC: 1,6 m²
Badezimmer: 5,9 m²
Abstellraum: 3,8 m²

Zur Wohnung gehören noch zwei Schuppen mit ca. 12 m² und 5 m².

Der Energieausweis wurde am 28.05.2013 erstellt
HWB 80kWh/m²a,
fGEE 1,36


Der Kaufpreis der Wohnung beträgt EUR 368.000,00
Der Kaufpreis für den Tiefgaragenplatz beträgt EUR 15.000,00

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Besichtigungstermin mit uns, um sich vor Ort ein Bild zu machen.

Nebenkosten:
3,5% Grunderwerbssteuer
1,1% Grundbucheintragung
1,2% Anwaltskosten inkl. 20% USt
3,6% Vermittlungshonorar inkl. 20% USt

Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und stützen sich auf die vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Informationen. Flächenangaben sind ca-Angaben.

Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.

HINWEIS gem. § 6 Abs 4 MaklerG
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das zwischen dem Vermittler und dem Eigentümer ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.