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Luxuriöses Einfamilienhaus über den Dächern von Wolfurt

Preis auf Anfrage
Preis auf Anfrage
N/A

Grundriss

350 m2

Wohnfläche

189733

Anzeigen-ID

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Preis auf Anfrage
350 m2Wohnfläche
1.500 m2Grundstücksgröße
Neubau (bis 5 Jahre)Bautyp
HausObjektart
EinfamilienhausObjekttyp
45,00 m2  Balkon
100,00 m2  Terrasse
  • Fußbodenheizung
Heizung

Ausstattung:

  • Sicherheitstechnik: Alarmanlage
  • mit Lift
  • Barrierefrei
  • Swimmingpool
  • Sauna

Bei dem zu vermietenden Objekt handelt es sich um ein luxuriöses Einfamilienhaus in toller und zentraler Lage über den Dächern von Wolfurt. Das am Ende einer Sackgasse liegende Haus verfügt über eine Wohnfläche von über 350 m², welche sich über das Erdgeschoss- das erste Obergeschoss und das zweite Obergeschoss erstreckt. Das Haus ist wie folgt eingeteilt: Eingangsbereich mit großzügiger Garderobe sowie Garage mit mindestens vier Stellplätzen und Technikraum.   Im ersten Obergeschoss ist der Wohn-Essbereich welcher neben einem offenen Kamin auch eine edle Küchenausstattung beinhaltet. In diesem Geschoss befindet sich auch ein Gäste-WC, ein Waschraum und ein TV-Zimmer (welches auch anderweitig genutzt werden könnte.) Im zweiten Obergeschoss befinden sich drei Schlafzimmer, zwei Bäder mit separatem WC und ein Bürozimmer. Alle Etagen sind barrierefrei und mit einem Lift zugänglich.

Des Weiteren verfügt die Liegenschaft - welche südwestlich in aussichtsreicher Lage ausgerichtet ist- über einen großzügigen Garten. Die Terrasse mit Infinity Pool runden das exklusive Angebot dieser Immobilie ab.

 

+ Gute Infrastruktur in unmittelbarer Nähe
+ Ruhig gelegen am Ende einer Sackgasse
+ Schöner Garten mit Infinity Pool
    und ausreichend Garagenstellplätze
+ Helle und hohe Räume mit edler Ausstattung
+ Barrierefrei mit Aufzug, Sauna, Kamin

 

Einmalkosten:
Maklerhonorar: 1 BMM zzgl. 20 % MwSt.
Kaution: 3 BMM
Vertragserstellungsgebühr
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart. Des weiteren weisen wir hiermit auf unsere Tätigkeit als Doppelmakler und ein wirtschaftliches Naheverhältnis hin.