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Vorarlberg, Dornbirn, Lustenau , Amann-Fitz-Straße 11

Meine private Oase im Obergeschoss.

€ 589.500
€ 589.500

Gesamt

4 Zimmer

Grundriss

109 m2

Wohnfläche

175256

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Kaufpreis€ 589.500
Provision 3,6%
109 m2Wohnfläche
4Zimmer
1. OGEtage
GebrauchtBautyp
1999Baujahr
WohnungObjektart
AllgemeinObjekttyp
1Badezimmer
139,00 m2  Terrasse
  • Gas
Heizung
Sommer 2022Verfügbar ab
57 kwh/m²aHeizwärmebedarf
CKlasse Heizwärmebedarf
Gesamtenergieeffizienz-Faktor0,93
Klasse Gesamtenergieeffizienz-FaktorB

Die Lage:
Die Wohnung liegt im „Rheindorf“ von Lustenau. Ein Kindergarten, Schule und Einkaufsmöglichkeiten sind nur wenige Gehminuten entfernt.

Das Objekt:
Das Wohnhaus mit 2 Einheiten wurde im Jahr 1999 errichtet. Die Wohnung befindet sich im Obergeschoss.

Beschreibung:
Die perfekt geschnittene Wohnung mit ca. 103 m² verfügt über vier Zimmer. Diese verteilen sich auf Küche, Ess- und Wohnzimmer, zwei Kinder- und ein Elternschlafzimmer sowie einen Abstellraum, ein Badezimmer und ein Gäste-Wc. Highlight ist die großzügige Terrasse mit rund 139 m².

Details:
Die Böden in den Schlafzimmern wurden mit einem sehr schönen Buche Parkett versehen. Im Wohnbereich und Gang finden Sie einen pflegeleichten, großformatigen Fliesenboden.

Ausrichtung:
südwestseitig

Parkplatz:
Ein Carport und ein weiterer Abstellplatz sind im Kaufpreis enthalten. Weiters sind mehrere Allgemeinabstellplätze auf der Straße vorhanden.

Heizung:
Fußbodenheizung (Gas)

Betriebskosten:
€ 130,- für Gas und Wasser (Auskunft Eigentümer)

Energieausweis:
HWB 57 kwh/m²a Klasse C

Nebenkosten:
3,5 % Grunderwerbsteuer, 1,1 % Grundbucheintragung, Vertragserrichtungskosten und 3,6 % Vermittlungsgebühr

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.

Am besten machen Sie sich selbst ein Bild von dieser tollen Wohnung und melden sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.