Wir verkaufen ein Villenbau-Baugrundstück iauf dem Ardetzenberg - Nähe Berggasse - in absoluter einmaliger Grünruhelage. Das Grundstück hat ein Flächenausmaß von exakt 885 m² und ist im Grenzkataster eingetragen. Es ist grossteils eben bzw. in leichter Hanglage und rechteckig (ca. 20 x 44 m) Das Grundstück ist als Bau-Wohngebiet gewidmet. Ein südostseitiger Grundstücksstreifen (Garten) im Ausmaß von ca. 143 m² (ca. 6,5 m x 21 m) ist als Freihaltefläche gewidmet. Voraussichtliche Baunutzungszahl: 25 Voraussichtliche Geschosszahl (HGZ): 1,5 Das Grundstück ist für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus / Villa geeignet.
Rechtlich gesicherte Zufahrt - Privatstraße - ist vorhanden. Die Kosten für Wegherstellung von der Bergstraße her - sowie Erschließung hinsichtlich Ver- u. Entsorgung etc. ist Käufersache.
Weitere Informationen zum Objekt gerne auf unserer Homepage www.bischofimmo.at bzw. auf Anfrage per Mail an oder über das Kontaktfeld des Immobilienportals.
Seit zirka 25 Jahren unterstützen wir unsere Kunden sehr erfolgreich bei der Immobilienvermittlung in Vorarlberg. Profitieren auch Sie von den vielen Vorteilen unserer langjährigen und einschlägigen Erfahrung als Immobilienmakler, -treuhänder und Sachverständiger. Diskretion, Zuverlässigkeit und ein umfassendes Fachwissen kennzeichnen seit jeher unsere Arbeit. Mit unserer Expertise schaffen wir für Sie Rendite und mehr Lebensqualität.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich über die Bewertung/Gutachten und den Verkauf Ihrer Immobilie, Energieausweiserstellung sowie hinsichtlich Finanzierungen. Noch mehr interessante Objekte finden Sie auf www.bischofimmo.at!
Ihr Vorarlberger Immobilien-Experte: Rainer Bischof, MSc
Bischof Immobilien GmbH Kreuzgasse 6a, A - 6850 Dornbirn
Das Angebot ist freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Wir weisen darauf hin, daß wir als Doppelmakler tätig sind. Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. Der §15 Maklergesetz (besondere Provisionsvereinbarungen) gilt als vereinbart – siehe Kaufnebenkostenübersicht.