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TOPLAGE: Bürofläche in Dornbirner Innenstadt zu verkaufen

€ 398.000
€ 398.000

Gesamt

N/A

Grundriss

153526

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Kaufpreis€ 398.000
GebrauchtBautyp
GewerblichObjektart
Büro / OrdinationObjekttyp
SofortVerfügbar ab
Agentur_2361Externe ID
TOPLAGE: Bürofläche in Dornbirner Innenstadt zu verkaufen

Die ca. 288 m² große Geschäftsfläche welche sich in der Schulgasse befindet, überzeugt mit seiner tollen Lage und Infrastruktur.
Sie erreichen in wenigen Minuten sämtliche Einkaufsmöglichkeiten, Busverbindungen, Bank, Arzt und vieles mehr.

Das Objekt überzeugt mit 6 großzügigen und hellen Büroräumen, diese sind mit Trennwänden verbunden und können je nach den Bedürfnissen angepasst werden. Ebenfalls wurde der Empfangsbereich offen und freundlich gestaltet.
Durch die großen Fenster, besitzt die Fläche eine tolle Lichtdurchflutung, dies sorgt für angenehme Arbeitsverhältnisse. Zusätzlich bieten die großen Fensterflächen in Richtung einer angrenzenden Fußgängerzone in Stadtmitte für eine sichere und unübersehbare Vermarktung.

Die Fläche ist wie folgend aufgteilt:

- Eingangsbereich
- Empfangsbereich
- Büro 1
- Büro 2
- Büro 3
- Büro 4
- Büro 5
- Büro 6
- Lagerraum
- Vorraum
- Serverraum
- Küche inkl. Sozialraum
- WC Herren
- WC Damen

Hier gehts zur 3D-Besichtigung: https://3d.immo-agentur.com/1892/

Die gesamte Geschäftsfläche ist klimatisiert, dies sorgt in den Sommermonaten für ein angenehmeres arbeiten.

Grundrissdaten sind auf Anfrage.
1 Tiefgaragenparkplatz kann für EUR 22.000,- dazuerworbern werden.
Das Objekt ist Barrierefrei durch einen Hintereingang zu erreichen.

Sollten Sie Interesse haben, dann melden und überzeugen Sie sich mittels eines Besichtigungstermines.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit und gerne zur Verfügung!


Einmalkosten:
Grundbuchseintragung: 1,1%
Grunderwerbssteuer: 3,5%
Notarkosten: 1,2% inkl. MwSt.
Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt.
Finanzamtvergebührung

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.